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Sondernutzung von Big Bags

nser BIld zeigt zwei BIg Bags, die mit Laub gefüllt sind.
Durchs Gartenjahr mit dem Big Bag

Zur fachgerechten Entsorgung ihrer Gartenabfälle, insbesondere Laub, nutzen viele Einwohnerinnen und Einwohner der Gartenstadt die sogenannten Big Bags. Das bewährte Sammelsystem funktioniert auf simple Weise: Laub und Gartenabfälle werden in einem großen Sack gesammelt und anschließend durch einen ausgewählten Entsorger abgeholt und ordnungsgemäß verwertet.

 

Grundsätzliches

Für die Aufstellung der Big Bags gibt es Regeln gemäß der Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen in der Stadt Falkensee (Beschluss-Nr. 158/10/04) vom 29. September 2004. Vorrangig sind Big Bags auf den Grundstücken aufzustellen. Sollten sie in Ausnahmefällen, beispielsweise auf Grund örtlicher Gegebenheiten, im öffentlichen Straßenland aufgestellt werden müssen, stellt dies eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes dar. Die Anlage zur Sondernutzungsgebührensatzung vom 26. Oktober 2011 (zuletzt geändert mit Beschluss-Nr. 204/17/21 v. 23.06.2021), Tarifstelle Nr. 9 regelt, dass in diesen Fällen nur Big Bags zulässig sind, die über eine eindeutige Kennnummer verfügen. Diese Kennnummer ist durch den Entsorger zu vergeben und wird durch das Ordnungsamt kontrolliert.

 

 

Beantragung der Sondernutzung


1. Aufstellung außerhalb von Gehwegen und Fahrbahnen
Die Lagerung der mit einer Kennnummer versehenen Big Bags ist im Zeitraum vom 15. Februar bis 31. März sowie vom 1. Oktober bis zum 15. Dezember vier Wochen vor der Abholung und im restlichen Zeitraum zwei Wochen vor der Abholung genehmigungs- und gebührenfrei. Sollte der Big Bag länger aufgestellt werden, wird eine Gebühr von zwei Euro pro Woche fällig. Auch in diesem Fall ist im Vorfeld der Ordnungsbehörde der Zeitpunkt der Aufstellung schriftlich anzuzeigen.


2. Aufstellung auf dem Gehweg oder auf der Fahrbahn
Diese Sondernutzung ist mindestens vier Wochen vorher gegenüber der Ordnungsbehörde der Stadt Falkensee schriftlich zu beantragen. Die Ordnungsbehörde entscheidet über den Antrag und erteilt eine kostenpflichtige Genehmigung für die zeitlich begrenzte Aufstellung des Big Bags in Höhe von fünf Euro pro Woche. Der Big Bag darf erst nach Erteilung der Genehmigung im öffentlichen Straßenland aufgestellt werden.

 

Ahndung von Verstößen

Sollte ohne Genehmigung ein Big Bag aufgestellt werden, erfüllt dies den Tatbestand einer unerlaubten Sondernutzung. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.

 


Kontakt blau

Kontakt

 

Stadt Falkensee

Ordnungsamt/Fachbereich Ordnungsbehördliche Aufgaben

Dienststelle Bürgeramt

Poststraße 31, 14612 Falkensee

Telefon: 03322 281300

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 9 bis 18 Uhr

Mittwoch, Freitag: 9 bis 13 Uhr

 

 

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