Hundeauslaufgebiete in Falkensee
In der Gartenstadt Falkensee sind mit Stand Januar 2021 3.481 Hunde gemeldet. Für diese gilt grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet die Leinenpflicht, nachzulesen in der Hundeanleinordnung (Ordnungsbehördliche Verordnung über die Anordnung einer generellen Leinenpflicht für Hunde auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen in der Stadt Falkensee vom 22. Juni 2005). Der Leinenzwang gilt nicht in den eingerichteten öffentlichen Hundeauslaufgebieten. Davon gibt es in der Gartenstadt zwei Flächen, eine am westlichen und eine am östlichen Stadtrand.
Hundeauslaufgebiet Bachstelzenstraße/Ecke Zaunkönigstraße (westlicher Standrand)
4.500 Quadratmeter großes eingezäuntes Gebiet
mit Hundekotbeutelspender ausgestattet
Parkmöglichkeiten in geringer Zahl vorhanden
Es gelten folgende Nutzungszeiten und Regeln:
Montag bis Freitag von 10 bis 20 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 10 bis 15 Uhr
Auf der Anlage ist das Rauchen verboten.
Ebenfalls ist das Mitbringen und das Verbleiben von Sitzgelegenheiten auf der Anlage untersagt.
Wichtiger Hinweis: Die Anlage wird durch das Ordnungsamt auf das Einhalten der Nutzungszeiten und Regeln kontrolliert.
Hundeauslaufgebiet Seegefelder Straße (in Höhe Bahnhof Albrechtshof) (östlicher Stadtrand)
10 Hektar große Fläche, die nicht eingezäunt ist
erreichbar über die Straße Nr. 339 auf Berliner Seite
mit Hundekotbeutelspender und Papierkörben ausgestattet
Parkmöglichkeiten vorhanden
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