Meldebehörde der Stadt Falkensee
Die Meldebehörde der Stadt Falkensee befindet sich im Bürgeramt in der Poststraße 31.
Zu den Leistungen der Meldebehörde zählen:
An- und Ummeldung (kostenlos)
Nach Einzug in die neue Wohnung muss die An- oder Ummeldung innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Halten Sie bitte ein Personaldokument, wie Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass bereit.
Für eine schnelle Bearbeitung bringen Sie bitte Ihre Wohnungsgeberbestätigung mit, welche als Download auf unserer Internetseite zur Verfügung steht.
Sollten Sie kein Dokument besitzen, legen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde vor (gilt auch für Minderjährige).
Bei Familien reicht die Vorsprache eines Familienmitgliedes unter Vorlage aller mitgegebenen Ausweisdokumente.
Ansonsten ist die An-, Ab- und Ummeldung auch unter Vorlage einer Vollmacht möglich.
Abmeldung (kostenlos)
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.
Melderegisterauskünfte
Eine einfache Melderegisterauskunft (nur Anschrift) kostet 10 Euro pro nachgefragte Person.
Eine erweiterte Melderegisterauskunft (mit vorherigen Wohnorten, etc.) kostet 12 Euro pro nachgefragte Person.
Eine Melderegisterarchivauskunft kostet je nach Aufwand ca. 20 Euro.
Beantragung eines Personalausweises
Bitte bringen Sie ein aktuelles biometrisches Foto mit.
Bei der Erstbeantragung bzw. beim Verlust Ihres Dokumentes bringen Sie bitte ihre Geburtsurkunde mit.
Die Gebühren betragen für Personen
über 24 Jahre: 37,00 Euro
unter 24 Jahre: 22,80 Euro
Nach ca. 2 Wochen erhalten Sie Ihren PIN-Brief und können damit Ihren Personalausweis abholen.
Beantragung eines Reisepasses
Bitte bringen Sie ein aktuelles biometrietaugliches Foto und die Geburts- bzw. Heiratsurkunde bei einer Erstbeantragung in Falkensee mit.
Die Gebühren betragen für Personen
über 24 Jahre: 70,00 Euro (10 Jahre gültig)
unter 24 Jahre: 37,50 Euro (6 Jahre gültig)
Nach ca. 4 bis 6 Wochen können Sie den Reisepass abholen. Bitte bedenken Sie, dass es sich hierbei um einen unverbindlichen Richtwert handelt. Die tatsächliche Zeit für die Fertigstellung kann abweichen.
Ein Expresspass kostet bei einem Alter über 24 Jahre 102,00 Euro und bis 24 Jahre 69,50 Euro. Er kann in der Regel nach 4 bis 5 Werktagen abgeholt werden. Bitte bedenken Sie, dass es sich hierbei um einen unverbindlichen Richtwert handelt. Die tatsächliche Zeit für die Fertigstellung kann abweichen.
Bearbeitungsdauer beim Reisepass (Stand 5. Juli 2024)Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Reisepasses durch die hohe Auslastung bei der Bundesdruckerei derzeit bis zu acht Wochen dauern kann. Alternativ ist die Beantragung eines Expressreisepasses möglich, Bearbeitungsdauer drei bis vier Werktage.
Beantragung eines Kinderreisepasses
Der Kinderreisepass wird abgeschafft
Der Kinderreisepass wird ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum aufgedruckten Datum ihre Gültigkeit. Bei Auslandsreisen muss daher zukünftig auch für ein Kind unabhängig von Alter ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden. Das Auswärtige Amt gibt hierzu unverbindliche Hinweise, welche Dokumente am jeweiligen Reiseziel akzeptiert werden. Die Ausstellung kann insbesondere in den reiseintensiven Monaten im Sommer vier bis sechs Wochen dauern. Allen Eltern wird daher geraten, sich um eine rechtzeitige Beantragung zu kümmern. Ausführliche Informationen zur Abschaffung des Kinderreisepasses erhalten Interessierte hier.
Erstellung von Passfotos
Passfotos, die den biometrischen Anforderungen entsprechen, können nicht nur mitgebracht, sondern auch in digitaler Form im Bürgeramt erstellt werden. Diese sind kostenpflichtig (5,00 Euro). Bitte beachten Sie, dass keine Aushändigung in Papierform erfolgt. Der Vorteil für Sie ist, dass bei der Beantragung eines Personalausweises oder eines Reisepasses die entsprechenden Bilddateien im Computer aufgerufen werden können und somit der Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin mit Ihnen gemeinsam das optimale Bild auswählen kann. Bitte beachten Sie, dass die Körpergröße mindestens 1,50 Meter betragen sollte.
Richtlinien für biometrische Fotos:
Fotogröße: 35 x 45 mm
Bitte nicht lachen!
Keine Kopfbedeckung
Neutraler Hintergrund, möglichst weiß oder grau
Onlineausweisfunktion
Mit der Online-Ausweisfunktion können Sie viele Dienstleistungen auch online vornehmen.
Sie können z. B. ein Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Die Deutsche Rentenversicherung und das Kraftfahrt-Bundesamt bieten verschiedene Dienstleistungen auch online an.
Beantragung eines Führungszeugnisses
Das Zeugnis wird Ihnen nach ca. 14 Tagen zugeschickt oder kann auf Wunsch direkt an eine Behörde gesendet werden.
Für ein erweitertes Führungszeugnis benötigen sie einen Nachweis der anfordernden Stelle.Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.
Das persönliche Erscheinen ist zwingend erforderlich. Eine Vollmacht ist in diesem Fall nicht ausreichend.Ihr Text
Meldebescheinigung
Die Beantragung ist schriftlich perE-Mail, Brief, Fax oder persönlich möglich.
Die Gebühr beträgt 5,00 Euro.
Eine Gebührenbefreiung ist je nach Verwendungszweck möglich.
Allgemeine Hinweise
Bitte bringen Sie unabhängig von Ihrem Anliegen immer Ihr Ausweisdokument mit.
Eine Terminvergabe erfolgt nur ausnahmsweise.
Etwaige Gebühren sind i.d.R. bei Antragstellung bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Mit Ausnahme des Führungszeugnisses und der Beantragung von Ausweisdokumenten ist auch die Bevollmächtigung einer anderen Person möglich.
eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedsstaaten der EU
Um Bürgerinnen und Bürgern anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) die Möglichkeit zu geben, die Online-Ausweisfunktion zu nutzen, gibt es eine neue eID-Karte. Hierbei gilt es zu beachten, dass diese Karte kein reguläres Ausweisdokument darstellt. Die Beantragung dieser neuen eID-Karte erfolgt ebenfalls in der Meldebehörde und kostet 37,00 Euro Gebühr.
Wer einen deutschen Personalausweis im Chipkartenformat besitzt, benötigt keine eID-Karte, da die Online-Ausweisfunktion bereits seit 2010 im neuen Personalausweis integriert ist.
Onlinedienste
Verschiedene Dienstleistungen sind auch online ohne Vorsprache möglich, z. B. die Beantragung eines Führungszeugnisses oder einer Meldebescheinigung. Weitere Onlinedienste finden Interessierte unter www.falkensee.de/onlinedienste.
Führunsgzeugnis beantragen
Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist über das Portal des Bundesamtes für Justiz möglich. Zur Online-Beantragung benötigen Sie Ihrem aktivierten Online-Ausweis ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine Software, zum Beispiel die kostenlose AusweisApp2 des Bundes. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Meldebehörde der Stadt Falkensee Bürgeramt Telefon: 03322 281150 Fax: 03322 281158 (barriefrei erreichbar) | Sprechzeiten in der Meldebehörde
Montag, Dienstag und Donnerstag 9 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag 9 bis 13 Uhr |