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Auslegung - "Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan Stufe 4 der Stadt Falkensee"

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung 

zum Lärmaktionsplan Stufe 4 der Stadt Falkensee

 

Der Entwurf zum Lärmaktionsplan Stufe 4 der Stadt Falkensee wird in der Zeit

 

vom 04. November 2024 bis einschließlich 05. Dezember 2024

 

gemäß § 47 d (3) BImSchG in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch        9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag                                 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag                            9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag                                     9 Uhr bis 12 Uhr

 

öffentlich ausgelegt.

Bei dem Wunsch nach persönlicher Einsichtnahme im Stadtplanungsamt ist vorher bitte ein Termin zu vereinbaren.

 

Während der Auslegungszeit sind alle genannten Unterlagen auch im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar. 

Die Planunterlagen sind gemäß § 3 (2) Satz 5 BauGB dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg (https://www.uvp-verbund.de) zugänglich gemacht worden.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan Stufe 4 der Stadt Falkensee unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit den §§ 1 und 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB, welches mit ausliegt. Dieses steht Ihnen auch unter www.falkensee.de in der Rubrik Stadtplanung/Öffentliche Auslegungen zur Verfügung.

 

Zusätzlich zur Auslegung wird eine 

Bürgersprechstunde

 

am 12.11.2024 (Dienstag) von 16 bis 18 Uhr

 

in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Hauptgebäude im Rathaussitzungssaal angeboten.

 

Dieses erweiterte Angebot dient der individuellen fachlichen Erläuterung der Lärmaktionsplanung Stufe 4 durch einen Stellvertreter des beauftragten Planungsbüros Möhler+Partner Ingenieure GmbH. Als Ansprechpartner der Stadtverwaltung steht ein Mitarbeiter des Fachbereichs Tiefbau zur Verfügung. 

 

Um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung zur Bürgersprechstunde wird unter der Tel.: 03322/281-433 gebeten.

 

gez. Heiko Richter                                                                    Falkensee, 19. Oktober 2024

Bürgermeister                            Ende der amtlichen                              


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

Dateien

PDF-Download Entwurf zum Lärmaktionsplan Stufe 4 der Stadt Falkensee (17704 kB)

Ansprechpartner

Tanja Köhler-Adra
Rathaus, Falkenhagener Straße 43/49
Falkensee
Telefon (03322) 281445
Telefax (03322) 281176
E-Mail:
 
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