FAQ - Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie nach Themenschwerpunkten eine Zusammenstellung der häufig an uns gerichteten Fragen. Wir hoffen Ihnen damit unkompliziert helfen zu können.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich von Montag bis Freitag im Bürgeramt der Stadt Falkensee in der Poststraße 31 von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Telefonisch erreichen Sie uns über das Bürgertelefon 03322-281 115 oder per E-Mail unter .
Information / Stadtinformation
Amtsblatt der Stadt Falkensee - Falkenseer Stadtspiegel
Das Amtsblatt der Stadt Falkensee enthält alle amtlichen Mitteilungen und Bekanntmachungen der Stadt. Außerdem finden sich im hinteren Teil des Heftes, dem nichtamtlichen Teil „Falkenseer Stadtspiegel“, interessante Nachrichten aus dem Rathaus und der Arbeit der Verwaltung. Es erscheint immer am dritten Samstag eines Monats und wird über eine im Stadtgebiet verteilte Anzeigenzeitung kostenlos für die Haushalte bereitgestellt. Außerdem liegt es u. a. zur Abholung im Rathaus, Falkenhagener Straße 43/49; Bürgeramt, Poststraße 31; Haus am Anger, Falkenhagener Straße 16; „Museum und Galerie Falkensee“, Falkenhagener Straße 77; Stadtbibliothek, Am Gutspark 5; Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland, Dallgower Straße 9, und Kulturhaus „Johannes R. Becher“, Havelländer Weg 67 bereit. Zum Download steht es unter www.falkensee.de/amtsblatt zur Verfügung. Für Interessierte besteht außerdem die Möglichkeit, sich in den postalischen Verteiler der Pressestelle aufnehmen zu lassen. Dazu ist eine kurze E-Mail mit Angabe des Namens und der Adresse an zu senden. Die Aufnahme kann jederzeit widerrufen werden.
Wo kann ich meine Lohnsteuerkarte beantragen?
Die Lohnsteuerkarte wurde abgeschafft und zum 1. Januar 2013 durch ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt. Einen Nachweis über Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale können Sie beim Finanzamt beantragen. Zuständig für Falkensee ist das Finanzamt Nauen.
Finanzamt Nauen.
Ketziner Straße 3, 14641 Nauen
Tel. 03321/ 412-0
Wie erfahre ich meine Steueridentifikationsnummer?
Mündliche oder schriftliche Anfragen können Sie an das Bürgeramt Falkensee, das Bundeszentralamt für Steuern und das Finanzamt richten. Zuständig für Falkensee ist das Finanzamt Nauen.
Möchten Sie sich diesbezüglich an das Bürgeramt wenden, so ist dies nur persönlich und mit einem gültigen Ausweisdokument möglich. Eine Auskunft am Telefon kann aus Datenschutzgründen nicht erfolgen.
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 281-150
Bundeszentralamt für Steuern
Hauptdienstsitz Bonn-Beuel
An der Küppe 1, 53225 Bonn
Tel. 0228/406-1240
www.identifikationsmerkmal.de
Finanzamt Nauen
Ketziner Straße 3, 14641 Nauen
Tel. 03321/ 412-0
Von welcher Stelle erfahre ich meine Sozialversicherungsnummer?
Ihre Sozialversicherungsnummer können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erfragen.
Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2, 10704 Berlin
Tel. 0800/ 10 00 48 00
Wo beantrage ich Elterngeld?
Mit dem Elterngeld werden Väter, Mütter und ihre jungen Familien unterstützt, indem wegfallendes Erwerbseinkommen ersetzt wird. Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die ihr Kind nach der Geburt vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.
Um Elterngeld zu beantragen, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt des Landkreises Havelland. Anträge erhalten Sie auch im Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland.
Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland
Dallgower Straße 9, 14612 Falkensee
Tel. 03321/ 403-6801
Landkreis Havelland
Jugendamt
Goethestraße 59-60, 14641 Nauen
Tel. 03321/ 403-0
Wo beantrage ich Kindergeld?
Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten, beantragen Sie das Kindergeld bei Ihrem Arbeitgeber.
Sonst ist der Kindergeldantrag bei der für Sie zuständigen Familienkasse zu stellen. Für das Havelland ist die Familienkasse Neuruppin zuständig. Antragsformulare sowie weitere Informationen erhalten Sie auch im Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland.
Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland
Dallgower Straße 9, 14612 Falkensee
Tel. 03321/ 403-6801
Familienkasse Neuruppin
Trenckmannstraße 15, 16816 Neuruppin
Tel. 0800/455-5530
Wo beantrage ich Kinderzuschlag?
Im Vergleich zum Kindergeld ist der Kinderzuschlag nach § 6a BKGG eine Sozialleistung. Für Falkensee ist für die Bearbeitung der Anträge die Familienkasse Neuruppin zuständig. Antragsformulare sowie weitere Informationen erhalten Sie auch im Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland.
Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland
Dallgower Straße 9, 14612 Falkensee
Tel. 03321/ 403-6801
Familienkasse Neuruppin
Trenckmannstraße 15, 16816 Neuruppin
Tel. 0800/4 5555 30
Wo beantrage ich Unterhalt bzw. einen Unterhaltsvorschuss?
Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss können Sie beim Jugendamt des zuständigen Landkreises beantragen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes. Befindet sich dieser im Landkreis Havelland, richten Sie Ihren schriftlichen Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) bitte an das Jugendamt des Landkreises Havelland. Der Antrag kann auch im Bürgerservicebüro erhalten und/oder abgegeben werden.
Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland
Dallgower Straße 9, 14612 Falkensee
Tel. 03321/ 403-6801
Landkreis Havelland
Jugendamt
Goethestraße 59/60, 14641 Nauen
Tel. 03321/403-5225, -5228
Wo stelle ich einen Antrag auf Eingliederungshilfe?
Wenden Sie sich bitte an die Heilpädagogische Frühförderstelle, die Frühförder- und Beratungsstelle der Lebenshilfe Havelland oder den Landkreis Havelland.
Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle
Poststraße 15, 14612 Falkensee
Tel. 03321/ 403-6730
Heilpädagogische Frühförderstelle
Falkenhagener Straße 95-97, 14612 Falkensee
Tel.: 03322/ 425571
Lebenshilfe Havelland e.V.
Bahnhofstr. 32
14612 Falkensee
Tel.: 03322/2736980
Wann ist ein/e Schiedsfrau/ -mann einzuschalten und welche/r Schiedsfrau/ -mann ist in meinem Wohnbereich zuständig?
Das Schiedsamt ist in Deutschland eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Schlichtung eines Streites in weniger wichtigen strafrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Das Amt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt mit der Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten.
Bezirk I + II | (Falkenhain/Waldheim, Finkenkrug) Frau Scharberger-Schulze, Fehrbelliner Straße 17a in 14612 Falkensee, Tel.: 0174 95 01 201, E-Mail | |
Bezirk III | (Falkenhagen/ Falkenhöh) Herr Wegner, Clara-Zetkin-Straße 91e in 14612 Falkensee, Tel.: 03322 3683, E-Mail |
Ansprechpartner für die Schiedsstellen ist der Fachbereich Recht/Immobilien der Stadtverwaltung Falkensee.
Stadt Falkensee
Fachbereich Recht/Immobilien
Falkenhagener Straße 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322 281132
Wo bekomme ich Antragsformulare in Bezug auf den Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ)?
Bitte wenden Sie sich an die Information des Bürgeramtes Falkensee oder informieren Sie sich über das Internet (www.rundfunkbeitrag.de).
Bürgeramt Falkensee
Information
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-115
Postanschrift
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Service-Telefon: 01806 999 555 10*
Service-Fax: 01806 999 555 01*
Service-Telefonzeiten: Mo - Fr 7:00 - 19:00 Uhr
*20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen
Wo erhalte ich eine Parkkarte für Schwerbehinderte (Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen)?
Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag an den Landkreis Havelland.
Benötigte Unterlagen:
1. Schwerbehindertenausweis
2. Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt
Informationen und Hilfe bei der Beantragung erhalten Sie im Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland.
Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland
Dallgower Straße 9, 14612 Falkensee
Tel. 03321/ 403-6801
Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
Sie können einen Antrag beim Amt für Soziales und Versorgung in Potsdam stellen. Dieses Amt hilft Ihnen auch beim Ausfüllen des Antrages, kann Ihnen Fragen beantworten und bearbeitet den Antrag.
Amt für Soziales und Versorgung
Zeppelinstraße 48, 14471 Potsdam
Tel. 0355/2893-800
Den entsprechenden Antrag erhalten Sie auch im Bürgeramt der Stadt Falkensee sowie im Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland.
Bürgeramt Falkensee
Information
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel.: 03322/ 281-115
Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland
Dallgower Straße 9, 14612 Falkensee
Tel. 03321/ 403-6801
Wie kann ich mich mit Schwerbehinderten gleichstellen lassen?
Menschen mit Behinderung können sich mit schwerbehinderten Menschen (GdB min. 50) gleichstellen lassen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 (nachgewiesen durch einen
Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes),
- Wohnsitz oder Beschäftigung im Geltungsbereich des SGB IX,
- Sie können aufgrund ihrer Behinderung einen geeigneten Arbeitsplatz (im
Sinne von § 73 SGB IX) nicht erlangen oder nicht behalten.
Ziel ist die Sicherung der beruflichen Integration. Einen Antrag auf Gleichstellung können Sie als Betroffener oder Bevollmächtigter formlos (mündlich, telefonisch oder schriftlich) an die Agentur für Arbeit stellen.
Agentur für Arbeit Nauen
Lindenplatz 4, 14641 Nauen
Tel. 0800/4 5555 00
Amt für Soziales und Versorgung
Zeppelinstraße 48, 14471 Potsdam
Tel. 0355/2893-800
Gibt es einen Fahrkartenzuschuss für Behinderte und ihnen Gleichgestellte?
Wenn Sie auf aufgrund einer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können, haben Sie die Möglichkeit, im Landkreis Havelland den Lebens-, Alters- und Behindertenfahrdienst (LAB) des Landkreises Havelland in Anspruch zu nehmen.
Anträge und alle weiteren Informationen erhalten Sie im Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland.
Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland
Dallgower Straße 9, 14612 Falkensee
Tel. 03321/ 403-6801
Lebens-, Alters- und Behindertenhilfe e.V. Havelland
Schopenhauer Straße 18c, 14712 Rathenow
Tel. 03385/5164-73, - 74
Ich komme nicht aus dem Haus und muss zum Arzt, was kann ich tun? (Rufbus)
Mobilitätseingeschränkte Menschen können sich zwecks Fahrten im Stadtgebiet an den Fahrservice "Rufbus" des ASB wenden. Das Koordinationsbüro des Fahrservice ist dienstags, mittwochs und freitags von 9-14 Uhr unter 03322/2844-15 erreichbar. Da die Fahrtermine schnell ausgebucht sind, empfiehlt es sich, möglichst früh vor dem gewünschten Fahrtermin anzurufen, um Fahrtzeit und Fahrtziel zu vereinbaren.
Lokales Bündnis für Familien (ASB)
Ruppiner Straße 15, 14612 Falkensee
Tel. 03322/2844-39, -15
Wie kann ich für eine öffentliche Einrichtung spenden?
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Schulamt der Stadt Falkensee. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen.
Bürgeramt Falkensee
Schulamt
Frau Reeck
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-310
Wann werden die Mülltonnen geleert?
Die Termine für die Abholung der Mülltonnen finden Sie hier im Internet.
HAW Havelländische Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH
Schwanebecker Weg 4, 14641 Nauen/OT Neukammer
Tel. 03321/7462-0
Wie kann ich Sperrmüll entsorgen?
Sie können Ihren Sperrmüll in der Annahmestelle der HAW mbH (Wertstoffhof Falkensee) abgeben. Soll der Sperrmüll abgeholt werden, können Sie eine Abholung online auf der Internetseite der HAW oder per Fax anmelden.
Wertstoffhof Falkensee
Nauener Straße 97, 14612 Falkensee
Öffnungszeiten:
Mo 09:00 - 18:00 Uhr
Di - Fr 09:00 - 17:00 Uhr
Sa 08:00 - 13:00 Uhr
Am 24. und 31. Dezember bleiben die Wertstoffhöfe geschlossen.
HAW Havelländische Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH
Schwanebecker Weg 4, 14641 Nauen/OT Neukammer
Abfallberatung
Tel. 03321/403-5418
Fax 03321/7462-29
Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland
Dallgower Straße 9, 14612 Falkensee
Tel. 03321/ 403-6801
Wo kann ich einen Waffenschein beantragen?
Für die Beantragung des (kleinen) Waffenscheins wenden Sie sich bitte an die für den Landkreis Havelland zuständige Waffenrechtsbehörde.
Waffenrechtsbehörde
Magdeburger Straße 52, 14770 Brandenburg an der Havel
Tel. 03381/5602 420
Wohnsitz Ausweis Dokumente
Was wird benötigt, um einen Personalausweis/Reisepass zu beantragen?
Um einen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen, müssen Sie persönlich erscheinen. Ein biometrisches Passbild und der bisherige Personalausweis bzw. Reisepass sind mitzubringen. Wenn noch kein Ausweisdokument vorhanden ist, bringen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde mit.
Jugendliche sind beim Personalausweis mit Vollendung des 16. Lebensjahr, beim Reisepass mit Vollendung des 18. Lebensjahres, allein antragsberechtigt.
Sofern sie jünger sind, muss mindestens ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung dabei sein und eine schriftliche Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten bzw. ein Nachweis für das alleinige Sorgerecht vorliegen.
Digitale biometrische Passbilder können im Bürgeramt erstellt werden (Hinweis: diese sind nur mit Bargeld in Höhe von 5,00 EUR zu bezahlen. Die Körpergröße sollte mindestens 1,50 m betragen).
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-150
Muss ich mein Kind bei der Beantragung mitbringen?
Ja, das persönliche Erscheinen des Kindes ist erforderlich.
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-150
Was kosten Personalausweis, Reisepass und Co.?
Folgende Gebühren sind zu entrichten:
Personalausweis (über 24 Jahre) | 37,00 Euro | |
Personalausweis (bis 24 Jahre) | 22,80 Euro | |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro | |
Reisepass (über 24 Jahre) | 70,00 Euro | |
Reisepass (bis 24 Jahre) | 37,50 Euro | |
Vorläufiger Reisepass | 26,00 Euro | |
Reisepass mit 48 Seiten (über 24 Jahre) | 82,00 Euro | |
Reisepass mit 48 Seiten (bis 24 Jahre) | 59,50 Euro | |
Express-Reisepass (über 24 Jahre) | 102,00 Euro | |
Express-Reisepass (bis 24 Jahre) | 69,50 Euro | |
Express-Reisepass mit 48 Seiten (über 24 Jahre) | 124,00 Euro | |
Express-Reisepass mit 48 Seiten (bis 24 Jahre) | 91,50 Euro |
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-150
Wie sind die Bearbeitungszeiten für Personalausweis und Reisepass?
In der Regel liegt der Personalausweis nach 2 – 3 Wochen bzw. Reisepass nach 3 - 4 Wochen im Bürgeramt der Stadt Falkensee zur Abholung bereit. Hierbei handelt es sich um unverbindliche Richtwerte. Die tatsächlichen Zeiten für die Fertigstellung können abweichen. Ein beantragter Kinderreisepass, Expressreisepass oder vorläufige Dokumente können nach ca. einer Woche abgeholt werden. Ob Ihre beantragten Dokumente abgeholt werden können, können Sie entweder online unter Angabe Ihrer Seriennummer oder vorab gern telefonisch erfragen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Meldebehörde oder die Information der Stadt Falkensee.
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-150
Bürgeramt Falkensee
Information
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-115
Muss ich zum Abholen meines Personalausweises/Reisepasses noch einmal in die Meldebehörde?
Zum Abholen des Personalausweises müssen Sie noch einmal in die Meldebehörde kommen.
Reisepässe und vorläufige Dokumente können Sie auch an der Information während der Öffnungszeiten der Meldebehörde des Bürgeramtes abholen.
Bitte bringen Sie Ihre alten Ausweisdokumente mit, damit diese ggf. entwertet werden können.
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-150
Bürgeramt Falkensee
Information
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-115
Kann ich für jemand anderen den Personalausweis bzw. Reisepass abholen?
Den Personalausweis einer anderen Person können Sie nur mit einer speziellen Vollmacht und unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses abholen. Diese Vollmacht wurde bei der Beantragung ausgehändigt bzw. erhalten Sie diese in der Formularübersicht auf der Internetseite der Stadt Falkensee. Bitte bringen Sie den alten Personalausweis und die vollständig ausgefüllte Vollmacht mit.
Auch für die Abholung eines Reisepasses ist eine Vollmacht, sowie die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses des Abholenden notwendig. Diese kann formlos sein. Bitte bringen Sie den alten Reisepass mit, damit dieser einbehalten oder für den Passinhaber entwertet werden kann.
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-150
Kann mein Kind den Ausweis/Reisepass allein abholen?
Nach Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Kind den Personalausweis allein abholen, davor nur mit bzw. von einem Sorgeberechtigten.
Die Abholung des eigenen Reisepasses ist grundsätzlich erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres ohne die Zustimmung der Sorgeberechtigten möglich.
Ausnahme:
Der Reisepass kann vom Minderjährigen nach vorheriger Absprache mit dem Sachbearbeiter, zusammen mit den anwesenden Sorgeberechtigten bei Beantragung vereinbart werden. Eine ausgefüllte Vollmacht der Sorgeberechtigten und die Kopie eines Ausweisdokumentes für den Unterschriftenabgleich ist notwendig.
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-150
Kann ich meinen alten Personalausweis/Reisepass behalten, wenn ich einen neuen erhalte?
Ihren alten Personalausweis, oder den alten Reisepass können Sie behalten, allerdings müssen diese Dokumente vorher entwertet werden.
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-150
Wie lange sind Personaldokumente gültig?
Personalausweis (über 24 Jahre) | 10 Jahre | |
Personalausweis (bis 24 Jahre) | 6 Jahre | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate (maximal) | |
Reisepass (über 24 Jahre) | 10 Jahre | |
Reisepass (bis 24 Jahre) | 6 Jahre | |
Vorläufiger Reisepass | 1 Jahr |
Welche Dokumente benötige ich bei der Einreise in ein bestimmtes Land?
Auskünfte, für welche Länder welche Personaldokumente bei der Einreise erforderlich sind, erhalten Sie schnell und übersichtlich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de (Tel. 030/1817-2000).
Rechtsverbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie jedoch nur über die jeweilige Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Was kostet eine Meldeauskunft bzw. Meldebescheinigung?
Einfache Meldeauskunft | 10,00 Euro | |
Erweiterte Meldeauskunft | 12,00 Euro | |
Archivauskunft (Auskunft mit größerem Verwaltungsaufwand) | 13,00 Euro bis 20,00 Euro | |
Meldeauskunft für Körperschaften des öffentlichen Rechts | gebührenfrei | |
Meldebescheinigung (Auskunft über die eigene Person) | 5,00 Euro | |
Meldebescheinigung für soziale Zwecke (Kindergeld, Erziehungsgeld, Elterngeld) | gebührenfrei |
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-150
Muss ich für eine Meldebescheinigung persönlich erscheinen?
Sie können eine Meldebescheinigung auch durch einen Bevollmächtigten beantragen lassen. Es genügt eine formlose Vollmacht. Bei der Abholung muss sich der Bevollmächtigte durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
Die Meldebescheinigung wird in der Regel 3 Monate akzeptiert.
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-150
Wie hoch sind die Kosten von Beglaubigungen?
Unterschriften und Handzeichen | 3,00 Euro | |
Urkunden, Abschriften und Ablichtungen | 2,00 Euro (je Seite) |
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-150
Wo kann ich meine Geburtsurkunde beglaubigen lassen?
Die Geburtsurkunde kann nur im Standesamt des jeweiligen Geburtsortes beglaubigt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Standesamt.
Wenn die einfache Kopie der Geburtsurkunde nur für Rentenzwecke benötigt wird, kann dies auch im Bürgeramt der Stadt Falkensee bei der Meldebehörde erledigt werden, dies ist dann gebührenfrei. Es handelt sich dabei um keine Beglaubigung, sondern um eine Bestätigung, dass das Original vorgelegen hat, die mit einem Stadtstempel und nicht mit einem Siegel bestätigt wird.
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-150
Stadt Falkensee
Standesamt
Falkenhagener Straße 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 281 -191, -192,-197
Wer beglaubigt Urkunden für das Ausland (Apostille/Überbeglaubigung)?
Beglaubigungen öffentlicher Urkunden zur Vorlage im Ausland (Apostille oder Überbeglaubigung genannt), können nicht in der Meldebehörde der Stadt Falkensee vorgenommen werden.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Landesbehörde in Potsdam.
Für die Endbeglaubigung bzw. Apostille ist eventuell eine Vorbeglaubigung von der Meldebehörde der Stadt Falkensee notwendig.
Hinweis: Je nach Art des Dokumentes können abweichende Regelungen bestehen. Es ist daher ratsam, sich vorab zu informieren.
Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister als allgemeine untere Landesbehörde
Auslandsbeglaubigung
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Tel. 0331/289-1745
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-150
Wo kann ich mein Zeugnis beglaubigen lassen? Was kostet das?
Sie können Zeugnisse im Bürgeramt der Stadt Falkensee beglaubigen lassen. Die Gebühr dafür beträgt 2,00 € pro Seite.
Wenn eine Beglaubigung nur für Rentenzwecke benötigt wird, ist dies zwar gebührenfrei, aber keine Beglaubigung an sich, sondern eine Bestätigung, dass das Original vorgelegen hat. Die Bestätigung erfolgt mit einem Stadtstempel und nicht mit einem Siegel!
Kopien können mitgebracht werden, andernfalls wird jede Kopie mit 0,20 € pro Blatt berechnet.
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-150
Wo beantrage ich ein Führungszeugnis?
Ein Führungszeugnis können Sie im Bürgeramt der Stadt Falkensee, sofern Ihr Haupt- oder Nebenwohnsitz in Falkensee liegt, oder online beim Bundesamt für Justiz (mit freigeschalteter Online-Funktion des Personalausweises und entsprechendem Kartenlesegerät) beantragen.
Online-Portal des Bundesamtes für Justiz: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-150
Was benötige ich für die Beantragung eines Führungszeugnisses?
Wenn Sie ein Führungszeugnis beantragen, dann müssen Sie persönlich erscheinen. Sie können sich nicht vertreten lassen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit.
Benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis, bringen Sie bitte ein Anschreiben der anfordernden Stelle mit.
Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist ein Nachweis erforderlich, damit von der Erhebung der Gebühren abgesehen werden kann.
Gleiches gilt, wenn Sie aus anderen Gründen von der Gebühr befreit sind (z.B. ALGII- Bescheid).
Das Führungszeugniss wird in der Regel 3 Monate akzeptiert. Die Bearbeitungsdauer liegt bei 1 - 2 Wochen.
Bei EU-Ausländern erfolgt der Auszug aus dem deutschen Strafregister sowie aus dem Strafregister des Herkunftslandes. Die Bearbeitungsdauer liegt bei 6 - 8 Wochen.
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-150
Was kostet ein Führungszeugnis?
Führungszeugnis (einfach und erweitert) | 13,00 Euro | |
Auf Antrag bei Mittellosigkeit und besonderem Verwendungszweck | gebührenfrei |
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-150
Welche Unterlagen benötige ich bei einer Anmeldung in Falkensee?
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihren gültigen Personalausweis und, falls vorhanden, den Reisepass mit. Sollte keines der Dokumente vorhanden sein, legen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde vor. Eine Wohnungsgeberbestätigung ist vom Wohnungsgeber auszufüllen. Sollten Sie Eigentümer der Immobilie sein, füllen Sie die Wohnungsgeberbestätigung bitte selbst aus. Das Formular für die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie im Bürgeramt oder in der Formularübersicht auf der Internetseite der Stadt Falkensee.
Bürgeramt Falkensee
Information
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-115
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-150
Welche Unterlagen benötige ich bei der Ummeldung innerhalb von Falkensee?
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihren gültigen Persoalausweis mit. Eine Wohnungsgeberbestätigung ist vom Wohnungsgeber auszufüllen. Sollten Sie Eigentümer der Immobilie sein, füllen Sie die Wohnungsgeberbestätigung bitte selbst aus. Das Formular für die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie im Bürgeramt oder auf unserer Internetseite: www.falkensee.de.
Bürgeramt Falkensee
Information
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-115
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-150
Kann ich meine Familienmitglieder mit anmelden?
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können ihre Partner gegen Vorlage des Personalausweises anmelden. Bitte bringen Sie eine Vollmacht Ihres Partners mit.
Für die Anmeldung der Kinder wird jeweils die Geburtsurkunde benötigt, es sei denn, es sind bereits eigene Ausweisdokumente vorhanden. In diesem Fall sind diese mitzubringen.
Außerdem ist eine Einverständniserklärung vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-150
Muss ich mich abmelden, wenn ich aus Falkensee wegziehe?
Bei einer Ummeldung innerhalb Deutschlands ist eine Abmeldung nicht nötig. Die Abmeldung erfolgt bei Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes automatisch.
Eine Abmeldung wird bei Verzug ins Ausland erforderlich, oder wenn kein fester Wohnsitz in Deutschland bezogen wird. Die Abmeldung kann frühestens 7 Tage vor dem Auszug erfolgen.
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-150
Wann kann ich eine Auskunftssperre beantragen und welche Unterlagen werden dafür benötigt?
Eine Auskunftssperre wird eingerichtet, wenn aus der Erteilung einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leib und Leben erwachsen kann. Sie bewirkt, dass die Weitergabe der Meldedaten an Dritte unterbleibt, sofern nach Anhörung der betroffenen Person eine Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann.
Eine Auskunftssperre kann aus folgenden Gründen eingetragen werden:
1. Selbstantrag
Voraussetzung ist eine konkrete Gefahr für Leib und Leben.
Es bedarf eines begründeten Antrages und
geeigneter Beweismittel (z.B. ärztliche Atteste, Gerichtsurteile, Anzeigen bei der Polizei).
2. Von Amts wegen auf Veranlassen einer Sicherheitsbehörde
Sicherheitsbehörden können für ihre Angestellten die Eintragung einer Sperre veranlassen.
Der Antrag ist durch die Dienststelle zu stellen.
Sicherheitsbehörden sind: Polizei- und Verfassungsschutzbehörden, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, Zollfahndungsdienst.
3. Adoptionspflegeverhältnis/Adoption
Kinder, die von einer Adoption bei den Adoptiveltern leben, bzw. die bereits adoptiert wurden, erhalten eine Auskunftssperre.
4. Eintragung nach dem Transsexuellengesetz
Nach erfolgter und vom Gericht festgestellter Geschlechtsumwandlung ist die Einrichtung einer Auskunftssperre möglich.
Die Auskunftssperre ist beim Selbstantrag sowie bei der Einrichtung durch eine Sicherheitsbehörde befristet auf max. 2 Jahre und kann auf Antrag verlängert werden. In den übrigen Fällen ist die Sperre unbefristet.
Den Antrag für eine Auskunftssperre erhalten Sie im Bürgeramt oder unter folgendem Link auf unserer Internetseite: www.falkensee.de.
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-150
Kann ich einer automatischen Datenübermittlung widersprechen?
Die Meldebehörde ist nach Anmeldung einer Person verpflichtet, bestimmte Datenempfänger automatisiert von den Veränderungen im Melderegister zu unterrichten. Sie haben jedoch nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, einzelner oder regelmäßig durchzuführender Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.
Eine Übermittlungssperre muss schriftlich oder mündlich in der Meldebehörde beantragt werden und gilt jeweils bis zum Widerruf.
Folgenden Datenübermittlungen können Sie widersprechen:
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundewehr, soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk, der ggf. von beiden Ehegatten zu unterschreiben ist
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Den Antrag für eine Übermittlungssperre erhalten Sie im Bürgeramt oder unter folgendem Link auf unserer Internetseite: www.falkensee.de.
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-150
Erfassung von im Ausland geschlossenen Ehen
Eine im Ausland geschlossene Ehe wird in der Regel im Melderegister erfasst, sofern diese wirksam geschlossen wurde (Ehefähigkeit). Vorzulegen ist die Eheurkunde im Original. Die Meldebehörde kann ggf. eine Übersetzung oder eine Apostille verlangen.
Gewerbe
Was wird benötigt, um ein Gewerbe anzumelden?
Persönliche Anmeldung:
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern, außer EU-/EWR-Ausländer
Vertretung:
Vollmacht mit Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
Juristische Personen:
Kopie des aktuellen Registerauszuges und/oder
Kopie des Gesellschafterbeschlusses und Anmeldung beim Amtsgericht
Kopie des notariell beurkundeten Gründungsvertrages
Vollmacht der Gründer zur Anmeldung des Gewerbebeginns, sofern Gewerbeanzeige vor Eintragung in das Handelsregister erfolgt
Elektronisch:
per E-Mail an bzw.
per DE-Mail an
Vordruck Gewerbean-, um- bzw. abmeldung (im Internet unter www.falkensee.de oder im Bürgeramt an der Information erhältlich) einschließlich der genannten erforderlichen Unterlagen in Kopie
oder
über den einheitlichen Ansprechpartner des Landes Brandenburg nach persönlicher Registrierung im Portal eap.brandenburg.de
Bürgeramt Falkensee
Gewerbe
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-194
Wie hoch sind die Kosten?
Gewerbeanmeldung | ||
| 30,00 Euro | |
| 55,00 Euro | |
| 15,00 Euro | |
| 10,00 Euro | |
Gewerbeummeldung | 25,00 Euro | |
| 10,00 Euro | |
Gewerbeabmeldung | 10,00 Euro |
Bürgeramt Falkensee
Gewerbe
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-194
Wo erhalte ich die Anträge für eine Gewerbean-, um- oder abmeldung?
Alle Anträge erhalten Sie im Bürgeramt der Stadt Falkensee und im Internet unter www.falkensee.de.
Bürgeramt Falkensee
Information
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-115
Bürgeramt Falkensee
Gewerbe
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-194
Wann muss ich mein Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden?
Eine Anzeige hat zeitnah zu erfolgen, d.h. innerhalb eines Monat vor oder nach Beginn der Anzeigepflicht.
Ausnahme:
Anzeige des Verabreichens von Speisen und/oder Getränken hat 2 - 4 Wochen vor Beginn zu erfolgen.
Bürgeramt Falkensee
Gewerbe
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-194
Was muss ich tun, wenn ich mein Gewerbe z. B. von Berlin nach Falkensee verlege?
Sie benötigen die Gewerbeabmeldung von Berlin und beantragen dann eine Gewerbeanmeldung in Falkensee.
Bürgeramt Falkensee
Gewerbe
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-194
Was muss ich tun, wenn ich mein Gewerbe innerhalb von Falkensee verlege?
Zur Ummeldung innerhalb Falkensees beantragen Sie eine Gewerbeummeldung.
Bürgeramt Falkensee
Gewerbe
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-194
Was muss ich tun, wenn ich mein Gewerbe erweitern möchte?
Sie müssen eine Gewerbeummeldung beantragen.
Bürgeramt Falkensee
Gewerbe
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-194
Was muss ich tun, wenn ich meinen Betrieb übergeben möchte?
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an den Fachbereich Gewerbe.
Bürgeramt Falkensee
Gewerbe
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-194
Was muss ich tun, wenn ich zu meinem Hauptsitz eine zusätzliche Betriebsstätte eröffnen möchte?
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an den Fachbereich Gewerbe.
Bürgeramt Falkensee
Gewerbe
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-194
Wo bekomme ich eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister?
Als Privatperson, Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Wohnsitz in Falkensee wenden Sie sich bitte an die Meldebehörde der Stadt Falkensee.
Vertreter von juristischen Personen oder Personengesellschaften mit Firmensitz in Falkensee erhalten Zentralregisterauskünfte im Fachbereich Gewerbe.
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-150
Bürgeramt Falkensee
Gewerbe
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-194
Wohnen
Wer kann Wohngeld beantragen?
Wohngeld können Mieter von Wohnungen und Eigentümer von eigengenutztem Wohnraum beantragen. Die Wohngeldbehörde prüft Ihren Anspruch. Anträge auf Wohngeld erhalten Sie im Bürgeramt oder in der Formularübersicht auf der Internetseite der Stadt Falkensee.
Bürgeramt Falkensee
Wohngeldbehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-234
Bürgeramt Falkensee
Information
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-115
Wer kann kein Wohngeld beantragen?
Bürger, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben:
Arbeitslosengeld II (ALG II),
Sozialgeld (SGB II),
Übergangs-/Verletztengeld,
Grundsicherung im Alter,
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
Empfänger von BAföG bzw. BAB können unter speziellen Voraussetzungen einen Wohngeldanspruch haben.
Sie können jederzeit einen eventuellen Wohngeldanspruch prüfen lassen!
Wenden Sie sich bitte an die Wohngeldbehörde der Stadt Falkensee.
Bürgeramt Falkensee
Wohngeldbehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-234
Gibt es einen Mietspiegel in Falkensee?
Falkensee hat keinen Mietspiegel.
Ansprechpartner für Mieter:
Mieterbund Falkensee
Bahnhofstraße 66, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 206771
Vermietet die Stadt Falkensee auch Wohnungen?
Die Stadt Falkensee vermietet selbst keine Wohnungen, sie hat lediglich das Benennungsrecht für den geförderten Wohnraum (Sozialwohnungen) und kann diesbezüglich Wohnraum vermitteln.
Für weitere Informationen können Sie sich gern an unser Bürgeramt wenden.
Bürgeramt Falkensee
Wohnen
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-232
Was muss ich tun, um eine Sozialwohnung/geförderten Wohnraum beziehen zu können?
Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) zu stellen und Angaben zur sozialen Dringlichkeit zu machen, um im sozialen Bereich mit Wohnraum versorgt zu werden.
Für weitere Informationen können Sie sich gern an unser Bürgeramt wenden.
Bürgeramt Falkensee
Wohnen
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-232
Welche Kredite können bei der Wohngeldberechnung für Eigentümer berücksichtigt werden?
Es können sogenannte Fremdmittel berücksichtigt werden, wenn es sich um Darlehen, gestundete Restkaufgelder oder gestundete öffentliche Lasten des Grundstücks handelt (z.B. Kredite für den Grundstücks- bzw.
Wohneigentumserwerb, Beiträge für Ausbau- und/oder Erschließungsmaßnahmen, Modernisierung, Anschluss an Versorgungs- und Entwässerungsanlagen etc.).
Sie können jederzeit einen eventuellen Wohngeldanspruch prüfen lassen!
Wenden Sie sich dafür bitte an die Wohngeldbehörde der Stadt Falkensee.
Bürgeramt Falkensee
Wohngeldbehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-234
Weitere Hilfs- und Beratungsangebote
Schuldnerberatung - Wo erhalte ich Unterstützung und Hilfe bzgl. meiner Schulden?
Unterstützung erhalten Sie bei diesen Ansprechpartnern:
Caritas Nauen
Schuldner- und Insolvenzberatung
Gartenstraße 29/30, 14641 Nauen
Tel. 03321/ 453- 757
Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland
Hamburger Straße 4, 14641 Nauen
Tel. 03321/ 403-5888
Wohin kann ich mich bei Problemen in der Familie mit meinem Kind wenden?
Sie können sich unter anderem an folgende Stellen wenden:
Jugendamt (Servicestelle Falkensee)/
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Dallgower Straße 9, 14612 Falkensee
Tel. 03321/403-6827
ASB Eltern-Kind Treff
Habichtstraße 7, 14612 Falkensee
Tel. 03322/289-940
Mehrgenerationenhaus des ASB
Ruppiner Straße 15, 14612 Falkensee
Tel. 03322/28 44 91
Familienakademie des ASB
Ruppiner Straße 15, 14612 Falkensee
Tel. 03322/284-438
Weitere Informationen finden Sie auch in der Familienbroschüre
An wen kann ich mich wenden, wenn ich selbst oder andere von Gewalt betroffen sind?
Hilfsangebote für Frauen bei häuslicher Gewalt
Psychosoziale Beratung bei häuslicher Gewalt im Bürgeramt der Stadt Falkensee
An jedem 1. und 3. Donnerstag im Monat findet im Bürgeramt eine psychosoziale Beratung bei häuslicher Gewalt durch Mitarbeiterinnen des Beratungs- und Krisenzentrums für Frauen Rathenow statt.
Eine vorherige Terminverinbarung wird empfohlen: Tel.: 03385 / 503 - 615.
Im aktuen Notfall sollten Sie die Polizei (110) und den Bereitschaftsdienst des Beratungs- und Krisenzentrums kontaktieren.
Bereitschaftsdienst Tel.: 0179 / 66 99 - 809
www.frauenhaus-rathenow.de
Bundesweites Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Kostenlose Hotline: 08000 116 016 (24 Stunden am Tag, an 365 Tagen im Jahr)
Die Beratung wird in 17 Sprachen angeboten (auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache) - per E-Mail und Chat unter www.hilfetelefon.de
Kostenlose Hotline: 08000 116 016 (24 Stunden am Tag, an 365 Tagen im Jahr)
Die Beratung wird in 17 Sprachen angeboten (auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache) - per E-Mail und Chat unter https://www.hilfetelefon.de
Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche
Nummer gegen Kummer
Kinder- und Jugendtelefon - kostenlose telefonische Beratung montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr unter der Nummer 116 111.
Online-Beratung unter https://www.nummergegenkummer.de/onlineberatung/#/
- Chatberatung mittwochs und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr
- An die Mail-Beratung können Kinder und Jugendliche täglich rund um die Uhr schreiben.
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch – sprechen Sie mit uns, wenn Sie sich Sorgen um ein Kind machen
Sprechen Sie mit uns, wenn Sie sich Sorgen um ein Kind machen:
Montags bis freitags unter der Nummer 0800 22 55 530.
Die Sprechzeiten und weitere Informationen finden Sie auf der Seite https://www.anrufen-hilft.de/
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch
Hier sind zahlreiche spezialisierte Fachberatungsstellen mit unterschiedlichen Beratungsschwerpunkten aufgeführt:
Hilfsangebot für gewaltbetroffene Männer
Hilfetelefon Gewalt an Männern
Telefon: 0800 1239900
Die Sprechzeiten des Hilfetelefons und weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.maennerhilfetelefon.de
Hilfe per Sofort-Chat oder E-Mail gibt es unter diesem Link: http://onlineberatung.maennerhilfetelefon.de/
Gewalt in der Pflege
Pflege in Not: Beratungs- und Beschwerdestelle bei Konflikt und Gewalt in der Pflege älterer Menschen
Angebote für Gepflegte, pflegende Angehörige, Pflegepersonal, Pflegeeinrichtungen und für Freunde, Nachbarn, ...
Weitere Informationen gibt es unter https://www.pflege-in-not.de/ und telefonisch: 030 / 69 59 89 89.
Opferhilfe
Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS
Telefon: 116 006
Ein Hilfsangebot des WEISSEN RINGS an 7 Tagen die Woche von 7 bis 22 Uhr. Bundesweit. Kostenfrei. Anonym.
Die geschulten, ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater am Opfer-Telefon gehen auf Sie ein, wenn Sie Unterstützung nach einer Straftat brauchen oder in Vertretung für jemanden anrufen.
Sie können sich an die Außenstelle Havelland als lokalen Ansprechpartner in Sachen Kriminalprävention und opferhilfe wenden:
Außenstellenleitung: Renate Wegener
Mobil: 0151/55164703
Website: havelland-brandenburg.weisser-ring.de
E-Mail:
Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragte der Stadt Falkensee
Weitere Informationen zu Hilfs- und Beratungsangeboten finden Sie auf www.falkensee.de/frauen und bei der Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragten der Stadt Falkensee.
Stadt Falkensee
Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragte
Frau Wutta-Lutzmann
Tel. 03322/281-119
An wen kann ich mich bei Schwangerschaft und schwierigen Lebenslagen wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Beratungsstelle des Gesundheitsamtes des Landkreises Havelland. Die Beratungen erfolgen kostenfrei und, wenn gewünscht, anonym.
Gesundheitsamt
Dienststelle Falkensee
Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland
Dallgower Straße 9, 14612 Falkensee
Frau Goldau
Tel. 03321/ 403-6820
Wer hilft mir bei der Regelung des Sorgerechts?
Bei Fragen bezüglich des Sorgerechts hilft Ihnen das Jugendamt des Landkreises Havelland weiter.
Landkreis Havelland
Jugendamt
Goethestraße 59-60, 14641 Nauen
Tel. 03321/ 403-5217, -5218, -5219, -5223, -5224
Postanschrift
Landkreis Havelland
Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow
Tel. 03385/551-2401
Schulen
Welche Schulen gibt es in Falkensee?
Die Stadt Falkensee hat insgesamt 5 Grundschulen und 4 weiterführende Schulen. Hier finden Sie eine Auflistung aller Schulen.
Grundschulen
Erich-Kästner-Grundschule
Salzburger Straße 75, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 232 577
Geschwister-Scholl-Grundschule
An der Lake 25, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 254 680
Grundschule „A. Diesterweg“
Adlerstraße 9, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 206 640
Lessing Grundschule
Waldstraße 27, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 37 59
Europaschule am Gutspark
Am Gutspark 5, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 33 53
Weiterführende Schulen
Oberschule
Poetenweg 30, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 39 62
Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe „I. Kant“
Kantstraße 17, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 39 36
Lise-Meitner-Gymnasium
Ruppiner Straße 25, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 243 737
Vicco-von-Bülow-Gymnasium
Rathenaustraße 35/37, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 37 53
Bürgeramt Falkensee
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel.: 03322/281-234
Ab welchem Alter ist mein Kind in Brandenburg schulpflichtig?
Schulpflichtig sind die Kinder, welche bis zum 30. September eines Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Wann und wo kann ich mein Kind als Lernanfänger anmelden?
Lernanfänger werden immer im letzten Quartal des Jahres direkt an der Schule angemeldet. Weitere Informationen erhalten Sie im jeweiligen Sekretariat der Schule und im Fachbereich Schulen der Stadt Falkensee.
Bürgeramt Falkensee
Schulen
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-319
Wann finden die Einschulungen statt?
Die Einschulungen finden immer am letzten Samstag der Sommerferien in Brandenburg statt. Den genauen Termin und die Uhrzeit können Sie in der jeweiligen Grundschule erfragen.
Wo kann ich einen Hortplatz für mein Kind beantragen?
Hortplätze zählen zum Fachbereich Kindertagesbetreuung. Anträge auf einen Hortplatz erhalten Sie im Bürgeramt Falkensee. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Kindertagesbetreuung der Stadt Falkensee.
Bürgeramt Falkensee
Kindertagesbetreuung
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 281-322
Kann ich mich schon vor einem Umzug nach Falkensee ummelden, damit ich einen Kita-/Hortplatz beantragen kann?
Nein, diese Möglichkeit besteht nicht. Sie haben aber die Möglichkeit, einen Vormerkschein für einen Kita/Hort-Platz auszufüllen. Diesen erhalten Sie im Bürgeramt der Stadt Falkensee oder in der Formularübersicht auf der Internetseite der Stadt Falkensee.
Bürgeramt Falkensee
Information
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-115
Welche Horteinrichtungen gibt es in der Stadt Falkensee?
Die Stadt Falkensee hat insgesamt 5 Horte und 3 Kitas mit einem zusätzlichen Hortangebot. Wir haben hier für Sie eine Auflistung aller Horte.
Städtische Horte
E. Lessing
Feuerbachstraße 11-15, 14612 Falkensee
Tel. 03322/209-517
Am Gutspark
Am Gutspark 4, 14612 Falkensee
Tel. 03322/3718
Geschwister-Scholl
An der Lake 25, 14612 Falkensee
Tel. 03322/243-818
Ruppiner Rasselbande
Ruppiner Straße 107, 14612 Falkensee
Tel. 03322/278-883
Adolph Diesterweg
Hertzstraße 19-25, 14612 Falkensee
Tel. 03322/3944
Kita "Sonnenstrahl"
Berliner Straße 54a, 14612 Falkensee
Tel. 03322/206-666
Kita "Am Gutspark"
Geschwister-Scholl-Straße 2, 14612 Falkensee
Tel. 03322/22-684
Kita "Seegefelder Strolche"
Glienicker Straße 85b, 14612 Falkensee
Tel. 232-472
Horte freier Träger
ASB-Hort "Spielinsel"
Poststraße 15, 14612 Falkensee
Tel. 03322/239-817
ASB-Hort "Finkenkruger Rappelkiste"
Karl-Marx-Straße 67, 14612 Falkensee
Tel. 03322/288-175
ASB-"Hausaufgaben und mehr..." an verschiedenen Grundschulen
Ruppiner Straße 15 (Verwaltung), 14612 Falkensee
Tel.: 03322 284446
"Hausaufgaben und mehr..." des MIKADO e.V.
Geschwister-Scholl-Straße 1, 14612 Falkensee
Tel.: 03322 4099720
Hort im Lebenshilfe-Center
Bahnhofstraße 32, 14612 Falkensee
Tel.: 03322 2736990
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Kindertagesbetreuung der Stadt Falkensee.
Bürgeramt der Stadt Falkensee
Kindertagesbetreuung
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-316
Wo kann ich für mein Kind einen Schulplatz vormerken lassen (Zuzug)?
Einen Platz für die Schule können Sie nicht vormerken lassen.
Der Fachbereich Schulen im Bürgeramt Falkensee bietet aber unterstützende Hilfe an, indem er die Daten Ihres Kindes aufnehmen kann und eine unverbindliche Anfrage an die Schulen stellt. Dies ist aber keine Anmeldung, nur eine Anfrage auf freie Kapazitäten.
Für weitere Fragen steht Ihnen der Fachbereich Schulen gern zur Verfügung.
Bürgeramt der Stadt Falkensee
Schulen
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-319
Wo melde ich mein Kind nach dem Umzug zur Schule an?
Sie melden Ihr Kind direkt in der gewählten Schule an, in den Ferien melden Sie sich bitte im Fachbereich Schulen der Stadt Falkensee.
Bürgeramt der Stadt Falkensee
Schulen
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-319
Wo kann ich mein Kind zum Schulessen anmelden, was kostet das?
Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat der jeweiligen Schule, dort erhalten Sie alle weiteren Informationen.
Die Kontaktdaten aller Schulen in Falkensee finden Sie unter der Frage ""Welche Schulen gibt es in der Stadt?" oder in unserer Schulbroschüre.
Wo beschwere ich mich über das Lehrerpersonal?
Wenden Sie sich bitte an das für Falkensee zuständige Schulamt in Neuruppin.
Staatliches Schulamt Neuruppin
Trenckmannstraße 15
16816 Neuruppin
Tel. 03391/404-4455
Wann sind im Land Brandenburg Ferien?
Die Ferien in diesem und den nächsten Schuljahren finden Sie auf der Website der KMK.
Wo bekomme ich eine Zweitschrift/ Kopie für mein verlorenes Zeugnis?
Zeugnisse aus der Vorwendezeit sind leider nicht mehr in Archiven vorhanden. Zeugniskopien aus dem Archivbestand der Schulen (nach 1990) können Sie direkt in den Schulsekretariaten erfragen.
Die Kontaktdaten aller Schulen in Falkensee finden Sie unter der Frage "Welche Schulen gibt es in Falkensee" und in unserer Schulbroschüre.
Wo kann ich eine Kopie meines Schulzeugnisses beglaubigen lassen?
Ihre Schulzeugnisse können Sie in der Meldebehörde im Bürgeramt Falkensee beglaubigen lassen. Die Kosten betragen 2,00 € pro Seite.
Bürgeramt Falkensee
Meldebehörde
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 281-150
Was muss ich tun, damit mein Kind nach dem Umzug weiter in Berlin zur Schule gehen kann?
Bitte stellen Sie beim staatlichen Schulamt einen formellen Antrag. Es muss ein besonderer Grund im Sinne des Schulgesetzes vorliegen. Dieser richtet sich auch nach den freien Kapazitäten.
Für weitere Frage wenden sie sich bitte direkt an das staatliche Schulamt.
Landesamt für Schule und Lehrerbildung
Regionalstelle Neuruppin
Trenckmannstraße 15, 16816 Neuruppin
Tel. 03391/404-4455
Wo bekomme ich einen Schülerfahrausweis?
Schülerfahrausweise werden vom Landkreis Havelland bezuschusst.
Subventioniert wird der notwendige Tarif zwischen Wohnort und der besuchten Schule. Dabei muss der Wohnort des Kindes im Havelland liegen.
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie beim Landkreis Havelland. Die Fahrausweise können Sie direkt bei der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH bestellen.
Landkreis Havelland
Goethestraße 59-60, 14641 Nauen
Tel. 03321/ 403-0
Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH
Ludwig-Jahn-Straße 1, 14641 Nauen
Tel. 03321 8283–082
Wer hilft mir bei der Regelung des Sorgerechts?
Wenden Sie sich bitte an das Jugendamt des Landkreises Havelland.
Landkreis Havelland
Jugendamt
Goethestraße 59-60, 14641 Nauen
Tel. 03321/403-5217, -5218, -5219, -5223, -5224
Wo kann ich eine Förderung für Jugendfahrten beantragen (Gruppe/Klasse)?
Familien, die Leistungen nach SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe nach SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschläge bekommen, haben einen Anspruch auf Förderung.
Eine Förderung für Ferienfahrten können Sie beim Landkreis Havelland beantragen, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Havelland liegt. Das Antragsformular erhalten Sie beim Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland.
Klassenfahrten sowie Ausflüge von Kita und Hort werden vom Jobcenter bezuschusst. Dort erhalten Sie auch Antragsformulare und alle weiteren Informationen.
Landkreis Havelland
Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow
Tel. 03385/551-2461
Jobcenter Falkensee
Bahnstraße 8-12, 14612 Falkensee
Tel. 03321/403-0
Kindertagesbetreuung
Welchen Anspruch auf Betreuung hat mein Kind?
Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr hat Ihr Kind einen unbedingten Rechtsanspruch auf eine Betreuung von mindestens 6 Stunden in einer Einrichtung Ihrer Wahl und je nach freier Kapazität. Vor Vollendung des ersten Lebensjahres besteht der bedingte Rechtsanspruch, das heißt eine Betreuung kann nur erfolgen, wenn es die familiäre oder berufliche Situation erforderlich macht.
Ein Mehrbedarf der Betreuungszeit kann durch Erwerbstätigkeit der Eltern, Abwesenheit durch Fort- und Weiterbildung o.ä. mit den notwendigen Nachweisen beantragt werden.
Nähere Auskünfte zu den gesetzlichen Grundlagen entnehmen Sie bitte dem Kitagesetz.
Bürgeramt Falkensee
Kindertagesbetreuung
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 281-317 oder -322
Kann ich mich schon vor dem Umzug im kommenden Monat ummelden, damit ich einen Kita-/Hort-Platz beantragen kann?
Vor dem Umzug können Sie sich nicht ummelden. Sie haben aber die Möglichkeit, einen Vormerkschein für einen Kita-/ Hort-Platz auszufüllen, der dann im Fachbereich Kindertagesbetreuung abgeben werden kann. Diesen erhalten Sie an der Information des Bürgeramtes und auf unserer Internetseite.
Bürgeramt Falkensee
Information
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 281-115
Bürgeramt Falkensee
Kindertagesbetreuung
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-317 oder -322
Wo kann ich mein Kind für einen Kitaplatz in Falkensee vormerken lassen (Zuzugsabsicht)?
Vormerkscheine erhalten Sie an der Information des Bürgeramtes und auf unserer Internetseite. Diese können Sie dann im Fachbereich Kindertagesbetreuung abgeben.
Bürgeramt Falkensee
Information
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 281-115
Bürgeramt Falkensee
Kindertagesbetreuung
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-317
Kann ich mein Kind schon vor der Geburt für einen Kitaplatz vormerken lassen?
Bei städtischen Kindertagesstätten können Sie Ihr Kind erst nach der Geburt vormerken lassen.
Bei Kindertagesstätten mit freier Trägerschaft wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Kita.
Bürgeramt Falkensee
Kindertagesbetreuung
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-317
Welche Kindertageseinrichtungen gibt es in der Stadt Falkensee?
Wir haben hier für Sie eine Auflistung aller städtischen Kitas und den Kitas der freien Trägerschaft. Diese finden Sie auch im Internet unter www.falkensee.de.
Städtische Kindertageseinrichtungen
Kita „Am Gutspark“
Betreuung: ab 2 Jahren
Öffnungszeiten: 06:00 - 18:00 Uhr
Geschwister-Scholl-Straße 2, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 22-684
Kita „Am See“
Betreuung: ab 3 Jahren
Öffnungszeiten: 06:00 - 17:00 Uhr
Beethovenallee 27, 14612 Falkensee
Tel.03322/ 235-333
Kita „Diesterweg“ mit Haus „Tabaluga“
Betreuung: ab 2 Jahren
Öffnungszeiten: 06:00 - 17:00 Uhr
Döberitzer Straße 7, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 128-9842
Sportkita „Falkennest“
Betreuung: ab 3 Jahren
Öffnungszeiten: 06:30 - 16:30 Uhr
Donaustraße 15, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 37-30
Kita „Leipziger Allerlei“
Betreuung: ab 2 Jahren
Öffnungszeiten: 06:00 - 17:30 Uhr
Leipziger Straße 1a, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 244-507
www.kita-leipziger-allerlei-falkensee.de
Kita „Schwalbennest“
Betreuung: ab 2 Jahren
Öffnungszeiten: 06:00 - 17:00 Uhr
Jenaer Straße 1, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 200-541
www.schwalbennest-falkensee.de/home/
Kita „Seegefelder Strolche“
Betreuung: ab 2 Jahren
Öffnungszeiten: 06:00 - 20:00 Uhr (bei Bedarf)
Glienicker Straße 85 b, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 232-472
Kita „Sonnenstrahl“ Falkenhöh
Betreuung: ab 1 Jahr
Öffnungszeiten: 06:00 - 17:30 Uhr
Berliner Straße 54 a, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 206-666
Kita „Spatzenhaus“
Betreuung: ab 2 Jahren
Öffnungszeiten: 06:00 - 17:30 Uhr
Ruppiner Straße 28, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 201-593
Kita „Villa Kleeblatt“
Betreuung: ab 3 Jahren
Öffnungszeiten: 06:30 - 17:30 Uhr
Böcklinstraße 41, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 244-450
Kita „Wirbelwind“
Betreuung: ab 2 Jahren
Öffnungszeiten: 06:00 - 18:00 Uhr
Straße der Einheit 22, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 37-95
Nichtstädtische Kitas (freie Trägerschaft)
ASB Kita (Familienzentrum)
Betreuung: ab Geburt bis 3 Jahren
Öffnungszeiten: 07:00 - 17:00 Uhr
Potsdamer Straße 13, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 428-309
www.asb-falkensee.de/kinderbetreuung
ASB Kita „Tollhaus am Wald „
Betreuung: ab Geburt
Öffnungszeiten: 06:00 - 18:00 Uhr
Salzburger Straße 73, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 31-29
www.kitatollhaus.asblfalkensee.de
ASB-Kita “Unter den Kiefern”
Betreuung: ab 1 ½ Jahren
Öffnungszeiten: 06:00 - 18:00 Uhr
Fehrbelliner Straße 29, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 2866-551
www.kitaunterdenkiefern.asb-falkensee.de
Evangelische Kindertagesstätte „Arche“
Betreuung: ab 1 Jahr
Öffnungszeiten: Mo - Do 06:30 - 17:30 Uhr; Fr 06:30 - 16:00 Uhr
Bahnhofstraße 43, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 42 91 520
www.kirche-falkensee-seegefeld.de/kita
Evangelische Kita „Zum guten Hirten“
Betreuung: ab 4 Monaten
Öffnungszeiten: 07:00 - 17:00 Uhr
Bahnhofstraße 11, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 278-709
Kitahaus „Wölkchen“
Betreuung: ab 1 Jahr
Öffnungszeiten: 06:30 - 20:00 Uhr
Finowstraße 4, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 288-185
Waldorf Kindergarten
Betreuung: ab 1 ¾ Jahren
Öffnungszeiten: 07:00 - 16:30 Uhr
Essener Str. 2, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 200-405
www.waldorfkindergarten-falkensee.de
„Die Waldzwerge“ Waldkindergarten e.V.
Betreuung: ab 3 Jahren
Öffnungszeiten: 08:00 - 13:00 Uhr
Regensburger Str. 22, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 433-408
Integrationskita „Entdeckerland“
Betreuung: ab 1 ½ Jahren
Öffnungszeiten: 06:00 - 17:30 Uhr
Falkenhagener Straße 95, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 273-850
Sport Kita „Nesthüpfer“
Betreuung: ab 1 Jahr
Öffnungszeiten: Mo - Do 06:00 - 18:00 Uhr; Fr 06:00 - 17:00 Uhr
Wachtelfeld 11, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 421-450
Kreativitätskindergarten
Betreuung: ab
Öffnungszeiten: 06:00 - 18:00 Uhr
Meininger Str. 1a, 14612 Falkensee
Tel.: 03322/842-808
Bürgeramt Falkensee
Kindertagesbetreuung
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-316
Kann ich die Kindertageseinrichtung/Tagespflegepersonen selbst wählen?
Sie können die Kindertageseinrichtung bzw. die Tagespflegeperson selbst wählen, bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den Fachbereich Kindertagesbetreuung der Stadtverwaltung Falkensee.
Bürgeramt Falkensee
Kindertagesbetreuung
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel.: 03322/281-316
Was kostet ein Kindergartenplatz / Tagespflegeplatz?
Die Beiträge für die Kitabetreuung sind in der Kitabeitragssatzung geregelt. Diese können sie auf der Website der Stadt Falkensee einsehen.
Beiträge für die Kindertagespflege sind in der Satzung des Landkreises Havelland zur Zahlung von Elternbeiträgen festgelegt. Die Satzung steht Ihnen auf der Website des Jungendamtes zur Verfügung.
Familien, denen der Elternbeitrag für die Kindertagesbetreuung nicht zuzumuten ist, können im Jugendamt die Teilerstattung von Elternbeiträgen beantragen.
Landkreis Havelland
Jugendamt
Goethestraße 59-60, 14641 Nauen
Tel. 03385/ 551 2401
Werden die Tagespflegepersonen überprüft?
Ja, die Tagespflege unterliegt einem besonderen Erlaubnisverfahren nach Bundesrecht (§43 des 8. Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Hierzu prüft der Landkreis Havelland vor Beginn der Tätigkeitsaufnahme vor Ort die Person und die Bedingungen in der Tagespflegestelle.
Landkreis Havelland
Jugendamt
Kindertagespflege
Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow
Tel. 03385/ 551-2401
Bürgeramt Falkensee
Schulamt
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-319
An wen wende ich mich, wenn ich selbst Tagespflegeperson werden möchte?
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Schulamt der Stadtverwaltung Falkensee.
Bürgeramt Falkensee
Schulamt
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-319
Kann ich einen Kitaplatz in einer anderen Brandenburger Gemeinde beanspruchen?
Ja. Es besteht ein uneingeschränktes Wunsch- und Wahlrecht im Rahmen freier Kapazitäten, unter Abwägung entstehender Mehrkosten.
Für weitere Fragen steht Ihnen der Fachbereich Kindertagesbetreuung im Bürgeramt Falkensee beratend zur Seite.
Bürgeramt Falkensee
Kindertagesbetreuung
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-321
Kann mein Kind eine Kita in Berlin besuchen?
Ja diese Möglichkeit besteht, setzt aber eine Kostenübernahme voraus. Wenden Sie sich bitte an das Schulamt der Stadt Falkensee.
Bürgeramt Falkensee
Kindertagesbetreuung
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-321
Wann haben die Kitas und Horte Betriebsferien?
| Turnus A | Turnus B |
Schließtage Brückentage | 10. Mai 2024 (Freitag nach Himmelfahrt) 04. Oktober 2024 (Freitag nach Tag der deutschen Einheit) 01. November 2024 (Freitag nach Reformationstag) | |
Betriebsferien im Sommer |
22. Juli 2024 bis 11. August 2024
|
12. August 2024 bis 01. September 2024 |
| Hort Gutspark Hort / Kita Holbeinstraße Hort Scholl Kita Wirbelwind Kita Falkennest Kita Schwalbennest Kita Seegefelder Strolche Kita Villa Kleeblatt | Kita Diesterweg mit Haus Tabaluga Hort Ruppiner Rasselbande Kita Spatzennest Kita Sonnenstrahl Kita Leipziger Allerlei Kita am Gutspark Kita am See Kita Rohrbecker Weg |
Schließzeiten Jahreswechsel | 24. Dezember 2024 bis 01. Januar 2025 |
Bürgeramt Falkensee
Kindertagesbetreuung
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-316
Wo stelle ich einen Antrag auf Eingliederungshilfe?
Wenden Sie sich bitte an die Heilpädagogische Frühförderstelle, die Frühförder- und Beratungsstelle der Lebenshilfe Havelland oder den Landkreis Havelland.
Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle
Poststraße 15, 14612 Falkensee
Tel. 03321/ 403-6730
Heilpädagogische Frühförderstelle
Falkenhagener Straße 95-97, 14612 Falkensee
Tel.: 03322/ 425571
Lebenshilfe Havelland e.V.
Bahnhofstr. 32
14612 Falkensee
Tel.: 03322/2736980
Kann ich Elterngeld für mein Kind bei der Stadt Falkensee beantragen?
Das Elterngeld wird nur vom Landkreis Havelland bearbeitet. Informationen zur Antragstellung, Dauer und Höhe erhalten Sie im Internet unter www.havelland.de oder direkt beim Landkreis Havelland. Den Antrag zum Ausfüllen erhalten Sie außerdem im Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland.
Landkreis Havelland
Jugendamt
Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow
Tel. 03385/ 551-2401
Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland
Dallgower Straße 9, 14612 Falkensee
Tel. 03321/ 403-6801
Kultur
Welche Veranstaltungen finden in Falkensee statt?
Sie können sich jederzeit über alle gemeldeten Veranstaltungen in Falkensee in unserem Veranstaltungskalender auf dieser Internetseite informieren.
Die Veranstaltungen der Stadthalle finden Sie hier.
Bürgeramt Falkensee
Information
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 281-115
Wo erhalte ich Veranstaltungskarten? Was kosten sie?
Karten für städtische Veranstaltungen erhalten Sie im Amt für Kultur, Sport und Jugend im Bürgeramt.
Karten für Fremdveranstaltungen in der Stadthalle bekommen Sie an diversen Theaterkassen und im Internet.
Die Preise differieren je nach Veranstaltung und können auf der entsprechenden Internetseite eingesehen werden.
Bürgeramt Falkensee
Kultur, Sport und Jugend
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-315
Welche Ermäßigungen gibt es?
aut Entgeltregelung sind städtische Veranstaltungen für Kinder, Schüler, Studenten, Rentner, Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenunterstützung und für Sozialhilfeempfänger ermäßigt.
Bürgeramt Falkensee
Kultur, Sport und Jugend
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel.: 03322/281-315
Wo kann ich in Falkensee als Künstler/in auftreten bzw. mein Programm anbieten?
Alle Informationen erhalten Sie im Kulturamt der Stadt Falkensee.
Bürgeramt Falkensee
Kultur, Sport und Jugend
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-315
Wo kann ich meinen Verkaufsstand für die Angerweihnacht/ das Stadtfest anmelden?
Die Angerweihnacht wird durch den Fachbereich Kultur, Sport und Jugend geplant. Die Verkaufsstände sind für Schulen, Kitas und gemeinnützige Vereine von Kindern für Kinder vorgesehen.
Für kommerzielle Angebote, wie das Stadtfest können sie sich an Falkensee-Events wenden.
Bürgeramt Falkensee
Kultur, Sport und Jugend
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-315
Falkensee-Events
Daniela Richter
Tel. 03322/237-615
Wann findet in Falkensee das jährliche Stadtfest statt?
Das Stadtfest findet in der Regel am ersten September-Wochenende statt.
Bei Fragen rund um das Stadtfest wenden Sie sich bitte an die IGF:
IGF (Interessengemeinschaft Falkensee)
Ansprechpartner: Frau Daniela Richter
Falkenhagener Straße 8, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 237-615
Wo kann ich einen Raum für eine private Feier mieten?
Für Feierlichkeiten stehen zum Beispiel folgende Lokalitäten zur Verfügung:
Kulturhaus Johannes R. Becher
Familiencafé, Finkenkruger Straße (Vermietung über ASB)
ASB Kinder, Jugend- und Familienhilfe
Sterntal Havelland gGmbH
Jugendclub Saftladen
Tanzschule im Capitol
…
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an die zuständigen Mitarbeiter der Räumlichkeiten.
Wo kann ich eine Förderung für Jugendfahrten beantragen (Gruppe / Klasse) ?
Familien, die Leistungen nach SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe nach SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschläge bekommen, haben einen Anspruch auf Förderung.
Eine Förderung für Ferienfahrten können Sie beim Landkreis Havelland beantragen, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Havelland liegt. Das Antragsformular erhalten Sie beim Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland.
Klassenfahrten sowie Ausflüge von Kita und Hort werden vom Jobcenter bezuschusst. Dort erhalten Sie auch Antragsformulare und alle weiteren Informationen.
Landkreis Havelland
Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow
Tel. 03385/551-2461
Jobcenter Falkensee
Bahnstraße 8-12, 14612 Falkensee
Tel. 03321/403-9749
Wo kann ich mein Kind zur Jugendweihe anmelden und was kostet das?
In Falkensee führt der Humanistische Freidenkerbund die Jugendweihen durch. Sie soll ein Abschied von der Kindheit und der Beginn eines neuen Lebensabschnitts für die 13- bis 14-jährigen Jugendlichen sein.
Alle Informationen zu Terminen, Anmeldegebühren und weitere Angebote erhalten Sie beim Humanistischen Freidenkerbund.
Humanistischer Freidenkerbund Havelland e.V.
Karl-Thon-Straße 42
14641 Nauen
Tel. 03321/450746
Fax: 03321 / 450747
www.freidenkerbund-havelland.de
Sport
Wo kann ich eine Sporthalle/ Turnhalle für eine Veranstaltung mieten?
Wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Objektbewirtschaftung der Stadt Falkensee.
Stadt Falkensee
Fachbereich Objektbewirtschaftung
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-401
Welche Sportangebote / Sportvereine gibt es in Falkensee?
Alle Sportvereine mit verschiedenen Angeboten finden Sie auf unserer Website.
Bürgeramt Falkensee
Kultur, Sport und Jugend
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-314
Zu welchen Zeiten kann ich im Sportpark Rosenstraße joggen bzw. mit meinen Kindern Fußball spielen?
Bitte nutzen Sie hierzu einen öffentlichen Bolzplatz, der Sportpark steht nur zur Vereinsnutzung zur Verfügung.
Wie erhält man Schlüssel und Zugang zu den Sporteinrichtungen der Stadt?
Grundsätzlich sind die Sporteinrichtungen dem Schul- und Vereinssport vorbehalten.
Sonstige Fragen richten Sie bitte an den Fachbereich Objektbewirtschaftung der Stadt Falkensee.
Stadt Falkensee
Fachbereich Objektbewirtschaftung
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-401
Steht mir für die Nutzungszeit in der Sporthalle ein Hausmeister zur Verfügung?
Bitte erfragen Sie dies direkt im Fachbereich Objektbewirtschaftung
Stadt Falkensee
Fachbereich Objektbewirtschaftung
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-401
Können Sportflächen der Schulen von der Öffentlichkeit genutzt werden?
Die Sportflächen stehen ausschließlich den Schulen und Sportvereinen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an das GGM-Grundstücksbewirtschaftung.
Stadt Falkensee
Fachbereich Objektbewirtschaftung
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-408
An wen kann ich mich zur Nutzung des Sportzentrums an der Rosenstraße wenden?
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den Fachbereich Kultur, Sport und Jugend der Stadt Falkensee.
Bürgeramt Falkensee
Kultur, Sport und Jugend
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-314
Wo kann ich mich als Anlieger einer kommunalen Sportstätte beschweren (Lautstärke, Verhalten der Nutzer)?
Bitte wenden Sie sich an die Information des Bürgeramtes Falkensee. Die Beschwerde wird dort aufgenommen und an den jeweiligen Fachbereich weitergeleitet.
Über die Internetseite der Stadt Falkensee können Sie ebenfalls Ihre Beschwerde eingeben.
Bürgeramt Falkensee
Information
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 281-115
Ordnung und Sicherheit
Fragen zu Gehwegreinigung und Winterdienst an kommunalen Grundstücken?
Bitte wenden Sie sich an den Fachbereich Objektbewirtschaftung der Stadt Falkensee.
Stadt Falkensee
Fachbereich Objektbewirtschaftung
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-408
Wie verhalte ich mich bei unzumutbarem Lärm durch andere Bürger?
Alles Wichtige im Umgang mit Lärm in der Nachbarschaft finden Sie in der Broschüre „Auf gute Nachbarschaft“ vom Ministerium für Justiz. Diese erhalten Sie im Bürgeramt Falkensee.
Bitte sprechen Sie zuerst mit dem Lärmverursacher. Ändert sich nichts, können Sie sich mit dem Ordnungsamt der Stadt Falkensee in Verbindung setzen. Sollte das Ordnungsamt nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an die Polizeiwache in Falkensee.
Bürgeramt Falkensee
Information
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-115
Bürgeramt Falkensee
Ordnungsamt
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-300
Polizeiwache Falkensee
Finkenkruger Straße 73, 14612 Falkensee
Tel. 03322/2750
Wo kann ich mich als Anlieger einer kommunalen Sportstätte beschweren (Lautstärke, Verhalten der Nutzer)?
Bitte wenden Sie sich an die Information des Bürgeramtes Falkensee. Die Beschwerde wird dort aufgenommen und an den jeweiligen Fachbereich weitergeleitet.
Über die Internetseite der Stadt Falkensee haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, Ihre Beschwerde einzugeben.
Bürgeramt Falkensee
Information
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-115
Wohin kann ich mich bei Entlaufen meines Haustieres wenden?
Bei entlaufenen Tieren wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Falkensee.
Bürgeramt Falkensee
Ordnungsamt
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-300
Wohin kann ich mich beim Auffinden eines toten/lebendigen Tieres wenden?
Bei aufgefundenen Tieren wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Falkensee.
Bürgeramt Falkensee
Ordnungsamt
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-300
Welche Bepflanzungen sind im öffentlichen Straßenland genehmigungsfrei?
Genehmigungsfrei sind nur einjährige Pflanzen, die nicht höher als einen Meter wachsen. Dazu zählen u.a. Beet- und Balkonpflanzen, die nicht winterhart sind. Andere Pflanzungen im öffentlichen Straßenland bedürfen einer generellen Genehmigung des Straßenbaulastträgers. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserem Flyer "Pflanzungen im öffentlichen Straßenraum" oder im Fachbereich Grünflächen/Gewässer/Friedhof.
Stadt Falkensee
Fachbereich Grünflächen/Gewässer/Friedhof
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-451
Bürgeramt Falkensee
Ordnungsamt
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-300
Ich möchte ein Feuerwerk abbrennen, brauche ich dafür eine Genehmigung?
Genehmigungsfrei sind Feuerwerke im Zeitraum vom 30. Dezember bis zum 1. Januar. An den übrigen Tagen sind sie genehmigungspflichtig. Um ein Feuerwerk genehmigen zu lassen, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung an das Ordnungsamt der Stadt Falkensee. Darin müssen folgende Informationen enthalten sein:
Ort des Feuerwerks
Verantwortlicher für das Feuerwerk + Telefonnummer
Zeitpunkt des Feuerwerks
Anlass
Art des Feuerwerks
Das Ordnungsamt darf nur Feuerwerke bis Klasse II genehmigen, welche gewöhnlichen Silvesterfeuerwerken entsprechen. Feuerwerke der Klassen III und VI müssen ebenfalls beim Ordnungsamt angemeldet werden.
Bürgeramt Falkensee
Ordnungsamt
Poststr. 31
14612 Falkensee
Tel. 03322/2-300
Was kann ich wo und wie verbrennen?
Alle Informationen dazu können Sie dem Flyer „Holzfeuer im Freien“ entnehmen. Dieser ist im Internet unter www.mlul.brandenburg.de/info/holzfeuer und im Ordnungsamt der Stadt Falkensee erhältlich.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an das Ordnungsamt der Stadt Falkensee wenden.
Bürgeramt Falkensee
Ordnungsamt
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-300
Wie kann ich für meine Veranstaltung werben?
Um für Ihre Veranstaltung mit Plakaten zu werben, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag an das Ordnungsamt der Stadt Falkensee. Darin müssen folgende Informationen enthalten sein:
Art der Veranstaltung
Ort der Veranstaltung
Zeitpunkt der Veranstaltung
Verantwortlicher für die Veranstaltung + Telefonnummer
Zeitraum, in dem plakatiert werden soll
gewünschte Anzahl von Plakaten
Bei weiteren Fragen hilft Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Falkensee weiter.
Bürgeramt Falkensee
Ordnungsamt
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-300
Wie verfährt die Stadt Falkensee mit Fundsachen?
Für Fundsachen ist das Ordnungsamt der Stadt Falkensee zuständig.
Alle Fundsachen werden verwahrt und nach der Aufbewahrungsfrist versteigert. Wenn Sie etwas vermissen, können Sie sich gern im Ordnungsamt danach erkundigen.
Bürgeramt Falkensee
Ordnungsamt - Fundbüro
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-300
Wohin wende ich mich bei drohender Obdachlosigkeit?
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt der Stadt Falkensee. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gern weiter.
Bürgeramt Falkensee
Ordnungsamt
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-300
Welcher Außendienstmitarbeiter ist in meinem Wohngebiet zuständig?
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Ordnungsamt der Stadt Falkensee.
Bürgeramt Falkensee
Ordnungsamt
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-300
Wie verhalte ich mich beim Auffinden von Fundmunition?
Bitte informieren Sie umgehend das Ordnungsamt der Stadt Falkensee und die Polizei der Stadt Falkensee. Diese leiten Ihren Fund an den Munitionsbergungsdienst weiter und sichern die Fundstelle bis zum Eintreffen des Bergungsdienstes.
Bürgeramt Falkensee
Ordnungsamt
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 281-300
Polizeiwache Falkensee
Finkenkruger Straße 73, 14612 Falkensee
Tel. 110
Wie verhalte ich mich und an wen wende ich mich beim Auffinden von Wildtieren in meinem Wohnbereich?
Wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Falkensee.
Bürgeramt Falkensee
Ordnungsamt
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-300
Wo stelle ich einen Antrag für Poller zum Absperren eines Grünstreifens vor meinem Grundstück?
Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag an das Ordnungsamt der Stadt Falkensee.
Bürgeramt Falkensee
Ordnungsamt
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-300
Wo kann ich mein Verwarngeld / Bußgeld im ruhenden Verkehr (falsch Parken) bezahlen?
Sie können Ihr Bußgeld per Überweisung bei Ihrer Bank oder an der Information des Bürgeramtes der Stadt Falkensee bezahlen.
Bürgeramt Falkensee
Information
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 281-115
Wo kann ich das angefertigte Foto im ruhenden Verkehr (falsch Parken) einsehen?
Fotoaufnahmen und weitere Informationen erhalten Sie im Ordnungsamt der Stadt Falkensee.
Bürgeramt Falkensee
Ordnungsamt
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-300
Rund um den Hund
Wo und wie melde ich meinen Hund an?
Sie können Ihren Hund im Ordnungsamt Falkensee und auch im Fachbereich Gemeindesteuern, steuerlich anmelden.
Bei großen Hunden über 40 cm Widerristhöhe oder Hunde die schwerer als 20 kg sind, ist zusätzlich eine ordnungsbehördliche Anmeldung im Ordnungsamt der Stadt Falkensee notwendig und es muss ein einfaches Führungszeugnis in der Meldebehörde beantragt werden.
Bei einem gefährlichen Hund wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt. Die Gebühr für das Erstellen des Zeugnisses beträgt 13,00 €.
Bürgeramt Falkensee
Ordnungsamt
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-300
Stadt Falkensee
Gemeindesteuern
Am Gutspark 4, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-224
Wo befinden sich im Stadtgebiet Falkensee die Hundetoiletten?
Im gesamten Stadtgebiet befinden sich 32 Hundetoiletten, die vom Fachbereich Grünpflege entleert werden.
Derzeitige Standorte sind:
- Berliner Straße, Kita
- Herlitz-Rotunde Park
- von Suttner-Straße
- Spandauer Straße Tierarzt
- Semmelhack Spielplatz
- Semmelhack Grünzug
- Haus am Anger
- Falkenkorso/Hansastraße
- Coburger Straße 21+35
- Habicht- / Adlerstraße
- Adlerstraße 71/ Milanstraße
- Adlerstraße/ Falkenstraße
- Falkenstraße/ Rotkehlchenstraße
- Rotkehlchenstraße (Bäcker)
- Finkenkruger Straße/ Erfurter Straße
- Möwenstraße/ Trappenweg
- Seniorenresidenz Coburger Straße
- Wiesenstraße/ Rotkehlchenstraße
- Kesslerdreieck (Kirche Finkenkrug)
- Spielplatz Ringstr. 45
- Hundeauslaufgebiet
- Waldheim Hirschsprung
- Pestalozzistraße Angerbereich
- Friedhof Kremmener Str.
- Friedhof Rembrandtstraße
- Parkplatz Humboldtallee am Falkenhagener See
- Rosa- Luxemburg-Platz
- Henkelstraße / Straße der Einheit
- Elsterplatz
- Karl-Marx-Straße / Fr. Engels-Allee
- im Gutspark Nähe Jugendclub
- Falkenhagener See Kantstraße/Geibelallee
Stadt Falkensee
Fachbereich Grünpflege
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/200-910
Was muss ich zur steuerlichen Anmeldung eines Hundes mitbringen?
Erforderliche Unterlagen:
Personaldokument bzw. Vollmacht des Hundehalters
17 € für die Hundeanmeldegebühr
Nachweis des Beginns der Haltung des Hundes durch Kaufvertrag oder Impfausweis des Hundes
Bürgeramt Falkensee
Ordnungsamt
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-300
Stadt Falkensee
Gemeindesteuern
Am Gutspark 4, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-224
Mein Hund ist verstorben. Was muss ich tun, um meinen Hund steuerlich abzumelden?
Die Abmeldung eines Hundes müssen Sie innerhalb von zwei Wochen (gemäß Hundesteuersatzung), im Ordnungsamt oder im Fachbereich Gemeindesteuern der Stadt Falkensee, schriftlich oder persönlich mit Abgabe der Hundemarke vornehmen.
Eine Abmeldung wäre erforderlich, wenn Sie den Hund verkauft haben, den Wohnort wechseln oder der Hund verstorben ist.
Bürgeramt Falkensee
Ordnungsamt
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel.: 03322/281-300
Stadt Falkensee
Gemeindesteuern
Am Gutspark 4, 14612 Falkensee
Tel.: 03322/281-224
Recht und Immobilien
Verkauft die Stadt auch Grundstücke?
Grundstücke, welche die Stadt zum Verkauf vorsieht, sind auf der Stadtseite der Stadt Falkensee veröffentlicht. Dort finden Sie auch nähere Informationen zu dem jeweiligen Verkaufsobjekt. Bei Fragen im Zusammenhang mit dem Ablauf eines Verkaufsvorganges/-verfahrens können Sie sich auch telefonisch an den Fachbereich Recht/Immobilien wenden.
Stadt Falkensee
Fachbereich Recht/ Immobilien
Falkenhagener Straße 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-136
Wo kann ich mich zu aktuellen Interessenbekundungsverfahren der Stadt Falkensee informieren?
Aktuelle Interessenbekundungsverfahren sind auf der Stadtseite in der rechten Spalte unter dem Menüpunkt Ausschreibungen einzusehen. Den Ansprechpartner finden Sie unter der jeweiligen Interessenbekundung.
Standesamt
Für welche Ortschaften ist das Falkenseer Standesamt zuständig?
Das Falkenseer Standesamt ist für folgende Ortschaften zuständig:
Falkensee
Dallgow-Döberitz mit OT Seeburg
Schönwalde-Glien mit den Ortsteilen Schönwalde-Siedlung, Schönwalde-Dorf, Wansdorf, Pausin, Perwenitz, Paaren im Glien, Grünefeld
Stadt Falkensee
Standesamt
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-191, -192, -197
Was müssen wir zur Anmeldung der Eheschließung mitbringen?
Wenn beide Partner deutsche Staatsbürger sind, werden folgende Unterlagen benötigt:
gültiger Personalausweis oder Reisepass
erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde/Bürgerservicebüros des jeweiligen Wohnortes und des Nebenwohnsitzes
beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister (diese Urkunde stellt nur das Standesamt des Geburtsortes aus)
Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung, ggf. Sorgerechtserklärung nur bei gemeinsamen Kindern
ggf. Vollmacht bei Verhinderung eines/ einer Eheschließenden - der Vordruck dieser Vollmacht ist im im Standesamt erhältlich
Wenn einer der Ehewilligen
geschieden/verwitwet ist,
eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt,
im Ausland geschieden wurde,
nicht persönlich erscheinen kann,
eine betreute Person ist,
gehörlos oder blind ist,
bitten wir Sie, sich persönlich im Standesamt zu erkundigen, da die Erklärungen immer im Einzelfall zu betrachten sind.
Stadt Falkensee
Standesamt
Falkenhagener Straße 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 281 -191, -192,-197
Wie lange ist die Anmeldung zur Eheschließung gültig?
Nach der Anmeldung ist diese für sechs Monate gültig. In diesem Zeitraum muss die Trauung vorgenommen werden.
Stadt Falkensee
Standesamt
Falkenhagener Straße 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 281 -191, -192,-197
Benötigen wir einen Trauzeugen?
Eine Mitwirkung von Trauzeugen ist seit dem 1.Juli 1998 nicht mehr erforderlich. Auf Wunsch können jedoch ein oder zwei Trauzeugen an der Eheschließung mitwirken. Die Trauzeugen müssen sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen und können mit dem Brautpaar verwandt sein.
Stadt Falkensee
Standesamt
Falkenhagener Straße 43/49
14612 Falkensee
Tel. 03322/ 281 -191, -192,-197
E-Mail:
Können wir an einem anderen Ort heiraten?
Ja, man kann auch an anderen Orten heiraten.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Standesamt Falkensee.
Stadt Falkensee
Standesamt
Falkenhagener Straße 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 281 -191, -192, -197
Wo kann ich mich zu Namensänderungen erkundigen?
Da diese Erklärungen sehr speziell und im Einzelfall zu betrachten sind, wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.
Stadt Falkensee
Standesamt
Falkenhagener Straße 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 281 -191, -192,-197
Wo kann ich die Vaterschaft anerkennen lassen?
Die Vaterschaft können Sie in jedem Standes- oder Jugendamt anerkennen lassen.
Im Standesamt Falkensee kostet die Vaterschaftsanerkennung 30,00 €, beim Jugendamt ist diese kostenlos.
Folgende Unterlagen werden dazu benötigt:
Geburtsurkunden von Mutter und Vater
Mutterpass
gültiger Personalausweis oder Reisepass (Reisepass im Zusammenhang einer gültigen Meldebescheinigung)
Bei weiteren Fragen helfen Ihnen unsere Mitarbeiter des Standesamtes Falkensee gern weiter.
Stadt Falkensee
Standesamt
Falkenhagener Straße 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 281 -191, -192,-197
Wo können wir die gemeinsame Sorgerechtserklärung vornehmen?
Diese können Sie nur im Jugendamt vornehmen. Wenden Sie sich dafür bitte an das Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland bzw. seine zuständigen Dienststellen in Nauen und Rathenow.
Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland
Dienststelle Nauen
Goethestraße 59/60, 14641 Nauen
Tel. 03321/455 256
Bauen
Wo gibt man einen Bauantrag ab?
Ihren Bauantrag geben Sie im Bauordnungsamt Nauen ab.
Landkreis Havelland
Bauordnungsamt
Postfach 13 52
14703 Rathenow
Tel. 03321/ 403-6106
Wo kann ich einen Flurkartenauszug bekommen?
Einen Flurkartenauszug können Sie beim Kataster- und Vermessungsamt Nauen sowie bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und ingenieurinnen anfordern.
Landkreis Havelland
Kataster- und Vermessungsamt Nauen
Waldemardamm 3, 14641 Nauen
Tel. 03321/ 403-6200
Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland
Dallgower Straße 9, 14612 Falkensee
Tel. 03321/ 4036801
Wie hoch sind die Bodenrichtwerte in Falkensee?
Die aktuelle Bodenrichtwertkarte können Sie beim Kataster- und Vermessungsamt oder online im Geoportal der Stadt Falkensee einsehen.
Landkreis Havelland
Kataster- und Vermessungsamt
Waldemardamm 3, in 14641 Nauen
Tel. 03321/4036181
Tiefbau
Muss ich eine Grundstückszufahrt beantragen?
Anträge für Grundstückszufahrten stellen Sie beim Fachbereich Tiefbau.
Formulare dazu erhalten Sie an der Information im Bürgeramt und auf der Website der Stadt Falkensee.
Stadt Falkensee
Fachbereich Tiefbau
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-438
Bürgeramt Falkensee
Information
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 281-115
Muss bei Bauarbeiten auf meinem Grundstück eine Baustellenzufahrt beantragt werden?
Eine Baustellenzufahrt müssen Sie, genau wie die Grundstückszufahrt, beim Fachbereich Tiefbau beantragen. Das Formular dafür erhalten Sie an der Information im Bürgeramt der Stadt Falkensee oder auf der Website der Stadt Falkensee.
Stadt Falkensee
Fachbereich Tiefbau
Falkenhagener Straße 43/49, 14612 Falkensee
Tel.: 03322/ 281 -438
Bürgeramt Falkensee
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 281 -115
Wo kann ich eine defekte Straßenlaterne melden?
Störungen der Straßenbeleuchtung nimmt die Information im Bürgeramt der Stadt Falkensee auf und leitet diese an die entsprechende Fachfirma weiter. Die Störung wird dann schnellstmöglich bearbeitet.
Bürgeramt Falkensee
Information
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel.: 03322/ 281-115
Wohin kann ich mich bei Fragen zu Gehwegreinigung und Winterdienst an kommunalen Grundstücken wenden?
Bitte wenden Sie sich an den Fachbereich Objektbewirtschaftung der Stadt Falkensee.
Stadt Falkensee
Fachbereich Objektbewirtschaftung
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-408
Wohin kann ich mich bei Fragen zur Straßenreinigung im Stadtgebiet wenden?
Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Falkensee enthält alle Vorschriften zur Straßenreinigung im Stadtgebiet. Die Satzung ist auf der Website der Stadt Falkensee zu finden.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an den zuständigen Fachbereich Tiefbau.
Stadt Falkensee
Fachbereich Tiefbau
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-434
Warum erfolgte eine Abbuchung der Straßenreinigungsgebühren, obwohl ich keinen Bescheid erhalten habe?
Nicht für alle Abbuchungen werden Bescheide versandt. Auf Ihrem letzten Abgabenbescheid ist der Hinweis enthalten, dass Sie bis zum Erhalt eines neuen Bescheides für die Folgejahre die ausgewiesene Gebühr immer bis zum 1. Juli des jeweiligen Kalenderjahres entrichten müssen. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Tiefbau.
Stadt Falkensee
Fachbereich Tiefbau
Falkenhagener Straße 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-441
Ich selbst kann die Straßenreinigung und den Winterdienst nicht übernehmen, kann dies auch ein anderer für mich übernehmen?
Ja, das kann auch ein Dritter für Sie übernehmen. Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Fachbereich Tiefbau der Stadtverwaltung Falkensee, in dem der Dritte seine Zustimmung zur Übernahme der Reinigungspflicht erklärt und eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweist.
Stadt Falkensee
Fachbereich Tiefbau
Falkenhagener Straße 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-441
Objektbewirtschaftung
Ich möchte ein Grundstück der Stadt pachten, an wen soll ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an den Fachbereich Objektbewirtschaftung der Stadt Falkensee.
Stadt Falkensee
Fachbereich Objektbewirtschaftung
Falkenhagener Straße 51a, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-408
Wer nimmt die Verkehrssicherungspflichten an kommunalen Grundstücken wahr?
Dies übernimmt der Fachbereich Objektbewirtschaftung der Stadt Falkensee.
Stadt Falkensee
Fachbereich Objektbewirtschaftung
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-408
Wer ist für die laufenden Energieverbäuche der öffentlichen Gebäude zuständig?
Bitte wenden Sie sich an die Grundstück- und Gebäudebewirtschaftung der Stadt Falkensee.
Stadt Falkensee
Fachbereich Objektbewirtschaftung
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-401
Wohin kann ich mich bei Fragen zu Nachberechnung des Erbbauzinses wenden?
Wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Objektbewirtschaftung der Stadt Falkensee.
Stadt Falkensee
Fachbereich Objektbewirtschaftung
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-408
Wohin kann ich mich bei Fragen zu Mahnungen (Pacht, Erbbauzins, Miete, Nutzungsentgeld) wenden?
Wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Objektbewirtschaftung der Stadt Falkensee.
Stadt Falkensee
Fachbereich Objektbewirtschaftung
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-408
Kann man Räume in städtischen Einrichtungen mieten?
Bitte wenden Sie sich an die Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung der Stadt Falkensee.
Stadt Falkensee
Fachbereich Objektbewirtschaftung
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-401
Welche Kosten kommen auf mich als Gewerbetreibender zu, wenn ich für zusätzliche Angebote einen Raum in einer städtischen Einrichtung anmieten?
Bitte wenden Sie sich an die Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung der Stadt Falkensee.
Stadt Falkensee
Fachbereich Objektbewirtschaftung
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-401
Wer ist für die Instandsetzung von Spielgeräten in den Kindereinrichtungen verantwortlich?
Bitte wenden Sie sich an die Grundstück- und Gebäudebewirtschaftung der Stadt Falkensee.
Stadt Falkensee
Fachbereich Objektbewirtschaftung
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-408
Grünflächen
Wer kontrolliert die öffentlichen Spielplätze?
Bitte wenden Sie sich an den Fachbereich Grünflächen der Stadt Falkensee.
Stadt Falkensee
Fachbereich Grünflächen/ Gewässer/ Friedhof
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-451
Wer entscheidet über die Grünpflegearbeiten im öffentlichen Stadtbereich?
Bitte wenden Sie sich an den Fachbereich Grünflächen/Gewässer/Friedhof der Stadt Falkensee.
Stadt Falkensee
Fachbereich Grünflächen/ Gewässer/ Friedhof
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-451
Wo kann ich eine Fällgenehmigung beantragen?
Anträge erhalten Sie auf der Website der Stadt Falkensee und im Bürgeramt Falkensee. Der Fachbereich Grünflächen/Gewässer/Friedhof bearbeitet Ihren Antrag.
Bürgeramt Falkensee
Information
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/ 281-115
Stadt Falkensee
Fachbereich Grünflächen/ Gewässer/ Friedhof
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-451
Wann kann ich Brennholz kaufen?
Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich im Fachbereich Grünpflege der Stadtverwaltung Falkensee.
Stadt Falkensee
Fachbereich Grünpflege
Bauhof, Nauener Straße 111, 14612 Falkensee
Tel. 03322/200-910
Wo gibt es Big Bags?
Sie erhalten Big Bags bei ortsansässigen Garten-Landschaftsbau-Unternehmen.
Wann dürfen Big Bags vor meinem Grundstück gelagert werden?
Vom 1. Oktober bis 15. Dezember können Sie Big Bags kosten- und genehmigungsfrei vor Ihrem Grundstück lagern. Im Zeitraum vom 16. Dezember bis 30. September wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Falkensee.
Bürgeramt Falkensee
Ordnungsamt
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-300
Pflanzabstände? Heckenhöhen? Zäune? Wo bekomme ich Informationen zu Nachbarschaftsangelegenheiten?
Der Broschüre „Auf gute Nachbarschaft“ können Sie alle relevanten Vorschriften zu Nachbarschaftsangelegenheiten entnehmen. Sie erhalten die Broschüre im Internet und im Bürgeramt der Stadt Falkensee.
Bürgeramt Falkensee
Information
Poststraße 31, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-115
Archiv
Wo kann ich alte Bauunterlagen, Baugenehmigungen oder Zeichnungen einsehen?
Handelt es sich um Bauunterlagen von vor 1990, wenden Sie sich bitte an das Archiv der Stadt Falkensee. Ab 1990 verwaltet das Archiv des Landkreises Havelland in Friesack alle Bauunterlagen.
Stadt Falkensee
Archiv
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-171
Kreis- und Verwaltungsarchiv
Berliner Allee 6, 14662 Friesack
Tel. 033235/20006
Finanzen
Wie ist mein Zahlungsstand? Ist meine Zahlung schon eingegangen?
Diese Information erhalten Sie im Fachbereich Rechnungswesen der Stadt Falkensee.
Stadt Falkensee
Fachbereich Rechnungswesen
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-257 -259
An wen wende ich mich bei Stundungsangelegenheiten?
Bitte wenden Sie sich dafür an den Fachbereich Rechnungswesen der Stadt Falkensee.
Stadt Falkensee
Fachbereich Rechnungswesen
Falkenhagener Straße 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281 -244
E-Mail:
Ich kann die Forderung nur in Raten bezahlen. Welche Unterlagen benötige ich dafür?
Bitte wenden Sie sich für genaue Informationen an den Fachbereich Rechnungswesen der Stadt Falkensee. Es gibt die Möglichkeit, einen Stundungsantrag zu stellen.
Stadt Falkensee
Fachbereich Rechnungswesen
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-244
Soll bereits mit den Zahlungen begonnen werden, obwohl über die Stundung nicht sofort bei Antragstellung entschieden wird?
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den Fachbereich Rechnungswesen der Stadt Falkensee.
Stadt Falkensee
Fachbereich Rechnungswesen
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-244
Kann eine Stundung vorzeitig beendet werden?
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den Fachbereich Rechnungswesen der Stadt Falkensee.
Stadt Falkensee
Fachbereich Rechnungswesen
Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Tel. 03322/281-244