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Informationen zu Baumschutz und Baumfällungen

Baumgruppe in Falkensee
Baumgruppe in Falkensee
Einzelner Baum am Bolzplatz in Finkenkrug

Wer einen Baum fällen möchte, muss in Falkensee die Baumschutzsatzung der Stadt Falkensee einhalten. Zweck dieser Satzung ist es, den Bestand an Bäumen, Hecken, Sträuchern (Gehölze) und Ufervegetation in ihrem Geltungsbereich zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Belebung, Gliederung und Pflege des Stadt- und Landschaftsbildes zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Sie regelt den schonenden und ordnungsgemäßen Umgang mit Bäumen, Hecken, Sträuchern und Ufervegetation und dient damit den Anforderungen der Allgemeinheit an Natur und Landschaft.   

 

Zum Verfahren 

Für einen Baumfälllantrag kann es unterschiedliche Gründe geben – das Alter, der Gesundheitszustand, ein Bauvorhaben oder die Sicherheit. Auch kann es vorkommen, dass Bäume zueinander in Konkurrenz stehen und möglicherweise deswegen eine Fällung vorgenommen werden soll.

 

Zunächst muss festgestellt werden, ob der betreffende Baum geschützt ist. Das wird anhand des Stammumfangs und der Baumart ermittelt. In der Vegetationsperiode zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine generelle Sperrzeit für Baumfällungen und habitusverändernde Eingriffe. Dies gilt in diesem Zeitraum auch für Sträucher, Büsche und Obstbäume.

 

Für alle Fällanträge ist mit den Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Grünflächen ein entsprechender Vororttermin per Telefon zu vereinbaren. Bei diesem Vororttermin wird der Antrag auf Fällung/en geprüft. Hierbei wird abgewogen, ob eine Fällung notwendig und auch möglich ist, oder es Gründe zur Versagung/Ablehnung des Antrages gibt. Nicht alle Gründe, wie zum Beispiel eine Verschattung, stellen auch einen Grund zur Genehmigung dar. Die Genehmigung selbst ist immer eine Einzelfallentscheidung nach der Abwägung. Auch die Anzahl der Nachpflanzungen wird bei diesem Vororttermin festgelegt. Hierbei wird die Vitalität des zu fällenden Baumes bewertet.

 

Unter besonderen Bedingungen kann eine Ausnahmegenehmigung zur Baumfällung innerhalb der Vegetationsperiode erteilt werden; beispielsweise, wenn Gefahr im Verzug ist oder es sich um ein genehmigtes Bauverfahren handelt.

 

Auf der Seite "Aktuelle Baumfällungen" informiert die Stadt regelmäßig über notwendige Baumfällungen.

 


Kontakt blau
Kontakt:

Stadt Falkensee
Dienstort Rathaus I Gebäude E
Baudezernat I Fachbereich Grünflächen
Falkenhagener Straße 43/49 
E-Mail:  
Tel. 03322 281115 (über die Information im Bürgeramt)

 

 
Sprechzeiten

Dienstag von 13 bis 18 Uhr

Mittwoch von 9 bis 12 Uhr
Donnerstag von 13 bis 16 Uhr 

 

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Downloads:

 

Antragsformulare  
 
Listen für Nachpflanzungen gemäß Baumschutzsatzung 2021
Liste für Nachpflanzungen gemäß Baumschutzsatzung vom 28. September 2016
Satzung 

 

 

 
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