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Bürgerbeteiligung in Falkensee


Unter dem Begriff "Bürgerbeteiligung" werden Prozesse zusammengefasst, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen auf die politischen Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird Bürgerbeteiligung synonym für Einwohnerbeteiligung verwendet. Es geht also nicht nur darum Bürgerinnen und Bürger (= alle Wahlberechtigten), sondern alle Einwohner und Einwohnerinnen eines Verwaltungsbereiches zu beteiligen. Wenn wir in Falkensee von Bürgerbeteiligung sprechen, ist die Beteiligung aller Menschen gemeint, die in Falkensee leben!

 

Die formale Bürgerbeteiligung beinhaltet alle Formen der Beteiligung, die gesetzlich festgeschrieben sind. Das sind z. B. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, Einwohneranträge oder Stellungnahmen, Einwände und Anregungen in Planungsverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne). Die Einwohnerinnen und Einwohner von Falkensee können sich zusätzlich in der Einwohnerfragestunde an Politik und Verwaltung wenden und Einwohnversammlungen beantragen. Zu besonders wichtigen Fragen kann die Stadt durch eine Einwohnerbefragung ein Stimmungsbild bei der Einwohnerschaft einholen.
Informelle Bürgerbeteiligung ist das freiwillige Einbeziehen von Einwohnern durch die gewählten Repräsentanten (Stadtverordnete und Bürgermeister). Sie erfolgt über beratende Gremien oder dialogorientierte Beteiligungsverfahren, z. B. in Form von Workshops oder Bürgergutachten.

 

Die Aufgaben von kommunalen Partizipationsbeauftragten fasst eine Broschüre des Netzwerks Kommunale Partizipationsbeauftragte zusammen. Sie kann hier eingesehen oder heruntergeladen werden.

 

 

Ansprechperson der Stadt Falkensee für Bürgerbeteiligung:

 

Johannes Günther

Büro für Vielfalt

Dienstort Musiksaalgebäude, Am Gutspark 4 (1. OG)

Telefon: 03322 281799

E-Mail:   


 

 
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