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Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan F 93 "Nahversorgungszentrum Adlerstraße/Coburger Straße""

Die Auslegung war vom 07.06.2023 um 05:00 Uhr bis zum 07.07.2023 um 23:59 Uhr aktiv.

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan

F 93 „Nahversorgungszentrum Adlerstraße/Coburger Straße“

 

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan F 93 „Nahversorgungszentrum Adlerstraße/Coburger Straße“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung wird in der Zeit

 

vom 7. Juni 2023 bis einschließlich 7. Juli 2023

 

gemäß § 3 (1) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch             9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr

Dienstag                                 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag                             9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr

Freitag                                    9 Uhr bis 12 Uhr

 

öffentlich ausgelegt.

 

Bei dem Wunsch nach persönlicher Einsichtnahme im Stadtplanungsamt ist vorher bitte ein Termin zu vereinbaren.

 

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

  • Vorentwurf zum Bebauungsplan F 93 „Nahversorgungszentrum Adlerstraße/Coburger Straße“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, Stand Februar 2023.
  • Prüfung der Zulässigkeit des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB (planungsrechtliche Stellungnahme)
  • Vorprüfung des Einzelfalls bei Neuvorhaben gemäß Nr. 18.8 Anlage 1 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) i.V.m. § 7 Abs. 1 S. 2 UVPG i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB.

 

Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen. Für das Verfahren wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ist mit allen genannten Unterlagen während der Auslegungszeit im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtentwicklung & Wirtschaft/ Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar. Die Planunterlagen sind gemäß § 4a (4) BauGB dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg (www.uvp-verbund.de/bb) zugänglich gemacht worden.

 

Nach § 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während der Auslegungsfrist gegeben. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit den §§ 1 und 3 BauGB und dem Branden­burgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellung­nahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Infor­mationen gemäß Artikel 13 DSGVO bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB, welches mit ausliegt. Dieses steht Ihnen auch unter www.falkensee.de in der Rubrik Stadtentwicklung & Wirtschaft/Stadtplanung/Öffentliche Auslegungen zur Verfügung.

 

 

gez. Heiko Müller                                                                     Falkensee, 20. Mai 2023

Bürgermeister                                                                         

 


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

Dateien

PDF-Download Stadtplanausschnitt (294 kB)
PDF-Download Vorprüfung des Einzelfalls (280 kB)
PDF-Download Planungsrechtliche Stellungnahme (199 kB)
PDF-Download Begründung zum Vorentwurf (1089 kB)
PDF-Download Planzeichnung Vorentwurf (665 kB)
PDF-Download Datenschutzgrundverordnung (36 kB)

Ansprechpartner

Matthias Bastian
Rathaus, Gebäude E
Falkensee
Telefon (03322) 281425
E-Mail:
 
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