Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan F 25 I „Spandauer Straße Ost“"
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan
F 25 I „Spandauer Straße Ost“
Der Entwurf zum Bebauungsplan F 25 I „Spandauer Straße Ost“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung wird in der Zeit
vom 8. Mai 2024 bis einschließlich 9. Juni 2024
gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 4a (3) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten
Montag und Mittwoch 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
erneut öffentlich ausgelegt.
Hinweis: Am 9., 10. und 20. Mai 2024 bleibt das Rathaus geschlossen. An diesen Tagen findet keine Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Bei dem Wunsch nach persönlicher Einsichtnahme im Stadtplanungsamt ist vorher bitte ein Termin zu vereinbaren.
Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:
Entwurf zum Bebauungsplan F 25 I „Spandauer Straße Ost“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung
Artenschutzfachbeitrag zum Bebauungsplan F 25 I „Spandauer Straße Ost“
Biotoptypenkartierung Flurstücke 1534, 451/14 und 453/3, Flur 28, Gemarkung Falkensee im B- Plangebiet F 25 „An der Lake“
Immissionsprognose des Verkehrslärms, Vorgaben für textliche Festsetzungen, Schalldämmung der Außenfassaden
Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung ist aufgrund der Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche der Geschwister-Scholl-Schule im Westen auf einer Teilfläche des Flurstücks 1534 sowie der Eintragung der ODL-Messstelle (Gamma-Ortsdosisleistungs-Messstelle) innerhalb des Flurstücks 1534 erforderlich.
Während der Auslegungsfrist können gemäß § 4a (3) BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Während der Auslegungszeit sind alle genannten Unterlagen auch im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtentwicklung & Wirtschaft/Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar. Die Planunterlagen sind gemäß § 4a (4) BauGB dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg (https://www.uvp-verbund.de) zugänglich gemacht worden.
Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB durchgeführt. In Verbindung mit § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4), von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind abgesehen. Für das Verfahren wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 (1) Buchst. e, (3) DSGVO in Verbindung mit den §§ 1 und 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB, welches mit ausliegt. Dieses steht Ihnen auch unter www.falkensee.de in der Rubrik Stadtentwicklung & Wirtschaft/Stadtplanung/Öffentliche Auslegung zur Verfügung.
gez. Heiko Richter Falkensee, 20. April 2024
Bürgermeister
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Rathaus, Gebäude E
Falkensee
(03322) 281425
E-Mail: