Neben dem Immatrikulationsantrag kann die Hochschule für die erstmalige Einschreibung weitere Unterlagen anfordern, wie etwa:
- Zulassungsbescheid
- ausgefüllte Erklärung, dass der Studienplatz angenommen wird
- Original oder beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
- Nachweis der Studierfähigkeit bei Bestehen eines Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (zum Beispiel Dienstzeitbescheinigung, Auflösungsvertrag)
- Studienbuch mit Exmatrikulationsvermerk, falls eine Immatrikulation an einer anderen Hochschule erfolgte
- Nachweis der studentischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
- gesundheitliche Bescheinigung (vom Hausarzt)
- Quittungen über eingezahlten Studentenwerksbeitrag (Dieser kann eventuell auch vor Ort bar bezahlt werden.)
- Quittung über eingezahlten Verwaltungskostenbeitrag
- Fotos (in der Regel zwei Fotos im Passformat 45 x 35 mm)
- Lebenslauf
Ausländische Studienbewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, benötigen zudem:
- den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
- die Aufenthaltsgenehmigung (Studentenvisum)
Hinweis: Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Hochschule, welche Unterlagen für Ihre Immatrikulation erforderlich sind.