Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Handwerksrolle Eintragung von Personen mit bestandener Meisterprüfung

Volltext

Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis, in das die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke mit dem von ihnen zu betreibenden Handwerk einzutragen sind, § 6 Abs. 1 Handwerksordnung (HwO). Die Handwerksrolle wird von den Handwerkskammern geführt.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

 
See bei schönem Wetter