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Gesellenprüfung Zulassung vor Ablauf der Ausbildungszeit

Volltext

Als Lehrling (Auszubildende/Auszubildender) im Handwerk können Sie nach Anhörung des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf Ihrer Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn Ihre Leistungen dies rechtfertigen.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

 
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