Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Approbation als Tierarzt Erteilung

Volltext

Wenn Sie in Deutschland dauerhaft als Tierärztin oder Tierarzt tätig sein möchten, müssen Sie für diese Tätigkeit zugelassen (approbiert) sein. Die Approbation ist in dem Land zu beantragen, in dem Sie tierärztlich tätig werden wollen.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle(n)

 
See bei schönem Wetter