Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Unterbrechung des Studiums Beurlaubung

Volltext

Wenn Sie aus privaten, gesundheitlichen, finanziellen oder sonstigen Gründen Ihr Studium unterbrechen möchten, muss dies von Ihrer Hochschule genehmigt werden.

Sie bleiben während dieser Zeit an Ihrer Hochschule eingeschrieben.

Beurlaubten soll ermöglicht werden, an der Hochschule, von der die Beurlaubung ausgesprochen wurde, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Der Antrag auf ein Urlaubssemester ist in der Regel am Semesteranfang zu stellen. Bei Krankheit oder anderen schwerwiegenden Gründen kann dies auch im laufenden Semester erfolgen, spätestens jedoch bis zum Ende der Vorlesungszeit.

Im ersten Fachsemester wird in der Regel nicht beurlaubt.

Eine rückwirkende Beurlaubung für bereits abgelaufene Semester ist nicht möglich.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Hinweise (Besonderheiten)

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

 
See bei schönem Wetter