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Antrag auf Notenverbesserung Zulassung

Volltext

Bestandene Modulprüfungen dürfen zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden, wenn Sie diese innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt haben.

Sie können insgesamt zweimal Gebrauch von dieser Regelung machen. Das bedeutet, Sie können entweder

  • zwei Freiversuche, oder
  • zwei Verbesserungsversuche, oder
  • einen Freiversuch und einen Verbesserungsversuch

innerhalb Ihres Studiums in Anspruch nehmen.

Nach der erneuten Bewertung der Prüfung gilt die jeweils bessere Note.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

 
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