Antrag auf Notenverbesserung Zulassung
Volltext
Bestandene Modulprüfungen dürfen zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden, wenn Sie diese innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt haben.
Sie können insgesamt zweimal Gebrauch von dieser Regelung machen. Das bedeutet, Sie können entweder
- zwei Freiversuche, oder
- zwei Verbesserungsversuche, oder
- einen Freiversuch und einen Verbesserungsversuch
innerhalb Ihres Studiums in Anspruch nehmen.
Nach der erneuten Bewertung der Prüfung gilt die jeweils bessere Note.