Schwerbehindertenausweis Ausstellung
Volltext
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist die Feststellung einer Behinderung. Der Feststellungsbescheid enthält
- die einzelnen Behinderungen,
- den Grad der Behinderung (GdB) und
- ggf. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen).
Beträgt der festgestellte GdB 50 oder mehr, wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Der Schwerbehindertenausweis gibt den GdB und weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an.
Abhängig von GdB und Merkzeichen können bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, wie:
- besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
- Anspruch auf Zusatzurlaub
- vorzeitiger Bezug von Altersrente
- Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung
- vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung mit Bus und Bahn
- Inanspruchnahmen von Parkerleichterung
- Gewährung von Blindengeld
- Freibetrag bei der Gewährung von Wohngeld
- Rundfunkbeitragsermäßigung
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bzw. -ermäßigung
Die Merkzeichen haben folgende Bedeutung:
- B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
- H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
- RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- Bl – Blind
- Gl – Gehörlos
- TBl - Taubblind
- Kl. - Berechtigt zur Nutzung der 1. Klasse in Eisenbahnen mit Fahrkarten für die 2. Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)
Der Ausweis hat die Farben grün bzw. grün-orange. Ab einem Alter von 10 Jahren benötigen Sie ein Lichtbild in Passbild-Größe.