Weiterbildungsstätte Anerkennung für Pflegeberufe
Volltext
Die Weiterbildung ist in Deutschland landesrechtlich geregelt.
Weiterbildungsstätten in den folgenden Gesundheitsfachberufen beziehungsweise Pflegeberufen sind im Land Brandenburg durch Verordnungen geregelt:
- Intensivpflege und Anästhesie
- Operationsdienst
- Onkologische Pflege
- Hygienefachkraft
- Gerontopsychiatrie
Weiterbildungsstätten, die staatlich geregelte Weiterbildungen in diesen Bereichen anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung. Sie unterliegen zur dauerhaften Qualitätssicherung der Weiterbildung einer staatlichen Aufsicht.