Feststellung von Mängeln durch eine zugelassene Überwachungsstelle Meldung
Volltext
Haben Sie als zugelassene Überwachungsstelle (ZÜSt) bei einer Prüfung Mängel, die Beschäftigte oder andere Personen gefährden können festgestellt, so haben Sie dies dem LAVG unverzüglich mitzuteilen.
Haben Sie bei einer Prüfung sicherheitserhebliche Mängel festgestellt, haben Sie für deren Beseitigung eine angemessene Frist zu setzen. Die Abstellung dieser Mängel kontrollieren Sie unverzüglich nach Ablauf dieser Frist. Wurden sicherheitserhebliche Mängel nicht oder nicht vollständig abgestellt, so haben Sie dies dem LAVG unverzüglich mitzuteilen.
Die vom LAVG nachgefragten Auskünfte übermitteln Sie.