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Bei der Agentur für Arbeit Förderung für Menschen mit Behinderungen beantragen, die eine Weiterbildung absolvieren möchten

Volltext

Wenn Sie aufgrund von körperlichen, psychischen, Sinnes- oder Lernbeeinträchtigungen besondere Hilfen bei der beruflichen Neu- oder Umorientierung benötigen, können Sie eine rehaspezifische Weiterbildung machen. Sie können Ihre Weiterbildung dann entweder

  • im Betrieb mit Unterstützung durch eine Bildungseinrichtung (betriebliche Umschulung)
  • oder direkt in einer Bildungseinrichtung
  • oder in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation machen.

Während Ihrer Weiterbildung sind Sie sozialversichert. Die Weiterbildungskosten bezahlt die Agentur für Arbeit, sofern die Bundesagentur für Arbeit Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist. Je nach Anspruchsvoraussetzungen steht Ihnen während der Weiterbildung Übergangsgeld zu. Während einer Umschulung, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt, erhalten Sie ab dem 01.07.2023 Weiterbildungsgeld in Höhe von 150,00 EUR monatlich.

Ziel der Weiterbildung ist es, zum Beispiel durch Qualifizierung Ihre Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und eine gesundheitlich angemessene Beschäftigung zu finden. Folgende Maßnahmen sind möglich:

Reha-Vorbereitungslehrgang (RVL)

Im RVL erhalten Sie Unterstützungsangebote, die Sie auf eine Umschulung vorbereiten. Darüber hinaus werden Sie bei der Suche eines geeigneten Umschulungsbetriebes unterstützt. Der RVL dauert regulär 3 Monate.

Berufliche Weiterbildung mit Abschluss

Durch eine Weiterbildung mit Abschluss (=Umschulung) können Sie einen Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erlangen. Die Umschulungszeit umfasst meist 2/3 der regulären Ausbildungsdauer des Berufsziels. Gefördert wird die gesamte Umschulungsdauer. Sollten Sie Prüfungen wiederholen müssen und sich dadurch Ihre Umschulungszeit verlängern, verlängert sich auch die Förderung.

Wenn Sie eine betriebliche Umschulung absolvieren, werden Sie je nach Ihren individuellen Bedürfnissen sozialpädagogisch und zum Teil auch psychologisch begleitet. Ziel ist, dass Sie Ihre Umschulung erfolgreich abschließen und im Anschluss eine Arbeit finden.

Eine Bildungseinrichtung begleitet Sie während der gesamten Umschulungsdauer mit Unterrichts-, Förder- und Beratungsangeboten und hilft Ihnen bei Problemen in Berufsschule und Betrieb.

Sofern Ihnen eine betriebliche Umschulung nicht möglich ist, können Sie diese in einer Bildungseinrichtung beziehungsweise einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation absolvieren.

Der theoretische Teil der Umschulung findet in der Bildungseinrichtung beziehungsweise der Einrichtung für berufliche Rehabilitation und in Berufsschulen statt. Bestandteil der Umschulung sind auch Stütz- und Förderunterricht sowie Angebote zur Prüfungsvorbereitung. Die praktischen Teile der Umschulung werden von Betrieben durchgeführt, mit denen gegebenenfalls ein Umschulungs- oder Kooperationsvertrag geschlossen wird.

Berufliche Weiterbildung ohne Abschluss

Im Rahmen einer Weiterbildung ohne Abschluss können Sie Ihre Qualifikationen und Kenntnisse an die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes anpassen.

Inhalt, Dauer und Ausrichtung von Weiterbildungsmaßnahmen ohne Abschluss sind vielfältig. Sie können Kenntnisvermittlung beinhalten, aber auch die Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme auf dem Arbeitsmarkt und betriebliche Phasen. Hierzu gehören auch Integrationsmaßnahmen.

Je nach Zielgruppe und Ausstattung verfügen die (Bildungs-) Einrichtungen über eigene Werkstätten, -büros und -betriebe mit behinderungsgerechter Arbeitsplatzgestaltung und betreuen Sie pädagogisch und zum Teil psychologisch.

Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation bieten zusätzlich Wohn- und Freizeitmöglichkeiten an und stehen für arbeitsmedizinische Fragen zur Verfügung.

Ob Sie eine rehaspezifische Weiterbildung – betrieblich unterstützt oder in einer (Bildungs-)Einrichtung – machen können, hängt unter anderem davon ab,

  • ob sich die Maßnahme für Sie und Ihren konkreten Fall eignet, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu steigern,
  • was Ihre persönlichen Neigungen sind und wie diese im Berufsleben nützlich sein können,
  • welche Tätigkeiten Sie bisher ausgeübt haben und
  • wie sich der Arbeitsmarkt aktuell entwickelt.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle(n)

 
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