Zusatzhilfen beim Studium erhalten
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Der Nachteilsausgleich betrifft sowohl Studierende in einer Schwangerschaft, Studierende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, als auch Studierende mit Behinderung sowie einer chronischen oder seelischen Beeinträchtigung.
Ein Nachteilsausgleich soll Chancengleichheit für alle Studierenden schaffen. Dadurch werden Benachteiligungen kompensiert. Das gilt zum einen für die Durchführung Ihres Studiums und zum anderen für alle Leistungsnachweise im Studium:
- Klausuren,
- Referate,
- mündliche Prüfungen,
- Hausarbeiten,
- Berichte und
- Abschlussarbeiten.
Der Nachteilsausgleich wird zwischen Ihnen und der Hochschule individuell vereinbart.