Gewährung von Zuwendungen für Familienerholungsmaßnahmen
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Ziel der Förderung ist, Familien, Alleinerziehende und Großeltern mit geringem Einkommen Familienferienreisen zu erleichtern. Familien sind alle Lebensformen des privaten Zusammenlebens mit Kindern, für die Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden. Zuschüsse können auch für Kinder gewährt werden, für die die/der Antragstellende sorge- oder umgangsberechtigt ist, die aber nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
Ein gemeinsamer Urlaub ist wesentlicher Bestandteil des Familienlebens, fördert den Zusammenhalt der Familie und eröffnet neue Perspektiven. Gemeinsame Erlebnisse in der Familie tragen zum Wohlbefinden aller Familienmitglieder bei und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Gesundheit. Familien sollen - unabhängig von ihrer finanziellen Situation - geeignete Angebote für Familienferienreisen wahrnehmen können.
Gefördert werden Urlaube mit Kindern in Familienferienstätten oder anderen für den Zweck der Familienerholung geeigneten Einrichtungen und Ferienunterkünften. Daneben werden Familienferienreisen in Quartiere, die als Beherbergungsbetriebe oder Ferienunterkünfte betrieben werden gefördert. Weiterhin sind Familienreisen mit gemieteten Wohnwagen oder Wohnmobilen sowie auf Zeltplätze förderfähig.
Bei der Wahl des Urlaubslandes gibt es keine Einschränkung.
Die Reise soll mindestens 2 Übernachtungen umfassen und kann für maximal 13 Übernachtungen bezuschusst werden. Eine Splittung des Urlaubes ist nicht gestattet. Die Bezuschussung ist nur einmal jährlich möglich.
Die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse wird durch die Bewilligungsbehörde regelmäßig frühestens 4 Wochen vor Reisebeginn vorgenommen.