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Betrieb eines Störstrahlers oder wesentliche Änderung des Betriebs Genehmigung

Volltext

Sie beabsichtigen, einen Störstrahler zu betreiben oder einen bereits genehmigten Störstrahler wesentlich abzuändern? Dann benötigen Sie vorab eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Fristen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

 
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