Förderung von Maßnahmen in der Behindertenarbeit - Antrag
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Bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen können Sie Projekte zur Weiterentwicklung einer inklusiven Gesellschaft beantragen. Gefördert werden Projekte freier gemeinnütziger Träger für Maßnahmen von und für Menschen mit Behinderungen, den Erfahrungsaustausch von Menschen mit Behinderungen sowie zur Beförderung von Inklusion und Empowerment. Die Maßnahmen müssen geeignet sein, Geflüchtete mit Behinderungen einzubeziehen.
Sie können hierzu einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung schriftlich vor dem Beginn der Maßnahme beim LASV einreichen. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Maßnahmen und Projekte mit denen bereits begonnen wurde sind von der Förderung ausgeschlossen.