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Förderung von Pflegeschulen im Bereich Altenpflegehilfeausbildung - Antrag

Volltext

Das Land Brandenburg fördert die Personal- und Sachausgaben staatlich anerkannter Pflegeschulen für den theoretischen und praktischen Unterricht der einjährigen Altenpflegehilfeausbildung bis einschließlich 2024 beginnenden Ausbildungsjahrgänge.

Sie können hierzu einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung schriftlich vor dem Beginn der Maßnahme beim LASV einreichen. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Maßnahmen und Projekte, mit denen bereits begonnen wurde, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

 
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