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Semesterbeitrag Informationserteilung

Volltext

Der Semesterbeitrag ist eine Pflichtabgabe, die jede Studentin und jeder Student vor jedem Semester zu entrichten hat, um sich für das anstehende Semester rückzumelden. Der Beitrag setzt sich in der Regel zusammen aus:

  • Immatrikulations- und Rückmeldegebühr
  • Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr
  • Beitrag für die Studierendenvertretung
  • Sozialbeitrag zum Studierendenwerk
  • gegebenenfalls Pauschalen zu vergünstigten Leistungen wie Kino, Theater, Fahrradverleih und so weiter (dies verhandelt der Allgemeine Studierendenausschuss mit den jeweiligen Anbietern)

Die Hochschulverwaltung übernimmt die treuhänderische Einnahme der Semesterbeiträge und verteilt diese anschließend an die jeweiligen Empfänger, zum Beispiel die Hochschule, den Allgemeinen Studierendenausschuss und das Studierendenwerk.

Die Immatrikulations- und Rückmeldegebühr dient dazu, die Verwaltungsaufwendungen zu einem gewissen Anteil mit zu finanzieren. Der Sozialbeitrag zu den Studierendenwerken ist dazu bestimmt, die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Studierenden zu fördern, zum Beispiel Studentenwohnheime und Mensen. Der Anteil für die Studierendenvertretung zielt darauf ab, die Kosten für die Vertretung der Interessen der Studierenden nach innen und nach außen zu bezuschussen. Punktuell werden Beiträge zu vergünstigten Leistungen wie öffentlicher Nahverkehr, Kino, Theater, Fahrradverleih und so weiter über die Studierendenvertretung mit den jeweiligen Kooperationspartnern ausgehandelt. Die Verteilung der Gelder an die Kooperationspartner erfolgt über die Studierendenvertretung.

Die Fristen für die Überweisung des Semesterbeitrags sind an den Hochschulen unterschiedlich geregelt. Wird die Frist zum Zahlungseingang überschritten, drohen Mahnverfahren und gegebenenfalls die Exmatrikulation wegen fehlender Semesterbeiträge. Die Fristen und Beitragssätze sind auf den jeweiligen Webseiten der Hochschulen veröffentlicht. Die Studierenden werden darüber hinaus in der Regel per E-Mail oder über andere Kommunikationskanäle über den Semesterbeitrag und die Zahlungsfrist informiert.

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, Teile des Semesterbeitrags zurückzufordern, zum Beispiel das Semesterticket im Falle einer Beurlaubung. Diese Teilbefreiung ist an jeder Hochschule unterschiedlich geregelt und die Informationen dazu üblicherweise auf den entsprechenden Webseiten zu finden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

 
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