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Förderung im Bereich der Vermeidung und Bekämpfung von Armut und deren Folgen - Mittelabruf

Volltext

Wenn Sie für eine Maßnahme aus dem Förderprogramm zur Armutsprävention oder -bekämpfung einen Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben, können Sie die Mittel nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides per Antrag anfordern. Das LASV veranlasst dann die Auszahlung.

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Hinweise (Besonderheiten)

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

 
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