RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Achtung: Fällverbote bei der Baum- und Gehölzpflege in der Vegetationsperiode beachten

Falkensee, den 16. 08. 2023

 

In den letzten Wochen musste der Fachbereich Grünflächen der Stadt Falkensee verstärkt ungenehmigten Fällungen auf Privatgrundstücken nachgehen. In einem besonders schweren Fall der sogenannten „Schwarzfällung“ wurde ein größerer Baumbestand vernichtet, darunter eine stattliche Buche. Unter Hinzuziehung der Polizei musste die Stadtverwaltung einen Baustopp erzwingen, der jedoch nicht eingehalten wurde. Die ungenehmigte Fällung wird nun geahndet.

 

Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang eindringlich auf die Einhaltung des Fällverbots in der Vegetationsperiode hin. Die Vegetationsperiode gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz bundesweit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres. In dieser Zeit darf keine Vegetation (Bäume, Sträucher, Gehölze und Ufervegetation) entfernt werden! Sollte dennoch eine Ausnahme von diesem Verbot erforderlich sein, beispielweise zur Gefahrenbeseitigung von Sturmschäden, kann bei der Stadt Falkensee im Fachbereich Grünflächen eine Ausnahme oder Befreiung beantragt werden. Auch abgestorbene und bruchgefährdete Bäume dürfen nach vorheriger Anzeige und Genehmigung durch den Fachbereich Grünflächen gefällt werden. Die Beantragung einer Fällung setzt mindestens die Zusendung eines Fotos voraus bzw. hat eine Terminvereinbarung für eine Inaugenscheinnahme vor Ort zu erfolgen. Die Inaugenscheinnahme ist kostenpflichtig. Die Mitarbeiterinnen des Fachbereiches Grünflächen sind zu den Sprechzeiten telefonisch unter 03322 281-453 oder -459 für Rückfragen zu erreichen. Anfragen per E-Mail können an gerichtet werden.

 
 
See bei schönem Wetter