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Verlängerte Bearbeitungszeiten von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins

Falkensee, den 15. 11. 2023

 

Aufgrund hoher Antragseingänge zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins erhöht sich die Bearbeitungszeit im Fachbereich Wohnen auf ca. vier bis sechs Wochen. Grundsätzlich gilt, dass für den Bezug einer geförderten Wohnung in Falkensee ein Wohnberechtigungsschein für das Land Brandenburg vorzulegen ist. Damit eine ordnungsgemäße Antragsbearbeitung erfolgen kann, wird darum gebeten, von telefonischen Rückfragen Abstand zu nehmen. Auch Anfragen, die den Fachbereich schriftlich oder elektronisch erreichen, können derzeit nicht zeitnah bearbeitet werden. 
 

 
 
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