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Meldebehörde informiert über Änderungen zum 1. Januar 2024

Falkensee, den 01. 01. 2024

 

Kinderreisepass wird abgeschafft

Der Kinderreisepass wird ab dem  1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum aufgedruckten Datum ihre Gültigkeit. Bei Auslandsreisen muss daher zukünftig auch für ein Kind unabhängig von Alter ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden. Das Auswärtige Amt gibt hierzu unverbindliche Hinweise, welche Dokumente am jeweiligen Reiseziel akzeptiert werden. Die Ausstellung kann insbesondere in den reiseintensiven Monaten im Sommer vier bis sechs Wochen dauern. Allen Eltern wird daher geraten, sich um eine rechtzeitige Beantragung zu kümmern. Ausführliche Informationen zur Abschaffung des Kinderreisepasses erhalten Interessierte hier.


Erhöhung der Gebühr für Reisepässe

Ab dem 1. Januar 2024 beträgt die Grundgebühr für antragstellende Personen ab dem 24. Lebensjahr beim Reisepass 70 Euro. Die Zuschläge für einen 48 Seiten-Pass (statt regulär 32 Seiten), Express-Bestellung oder Reisepässe für unter 24-Jährige bleiben unverändert.
 

 
 
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