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Freigabe des Falkenkorso als Fahrradstraße

Falkensee, den 03. 09. 2024

In der Anliegerstraße Falkenkorso wurde eine Fahrradstraße errichtet, für die am heutigen Dienstag (3. September 2024) die offizielle Freigabe erfolgte. Damit wird die Fahrbahn zukünftig vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass die gesamte Fahrbahn zum Radweg wird. Der Falkenkorso wird weiterhin für den Kfz-Verkehr freigegeben, damit die Zufahrt zu den Grundstücken mit dem Auto gewährleistet ist. Die Verwaltung setzt mit der Errichtung der Fahrradstraße eine Maßnahme aus dem am 8. Dezember 2021 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Radverkehrskonzeptes um. 

 

Wie werden Fahrradstraßen beschildert und markiert?

Der Falkenkorso wird durch das Verkehrszeichen 244 „Beginn einer Fahrradstraße“ und das Zusatzschild „Anlieger frei“ gekennzeichnet. Da in Fahrradstraßen grundsätzlich Tempo 30 gilt, ist eine gesonderte Ausschilderung nicht erforderlich. An Kreuzungen und Einmündungen sorgen die Verkehrszeichen 306 „Vorfahrtstraße“ und 205 „Vorfahrt gewähren“ für den Vorrang der Fahrradstraße. Das Verkehrszeichen „Beginn einer Fahrradstraße“ wird in regelmäßigem Abstand als Piktogramm auf der Fahrbahn markiert.

 

Darüber hinaus werden die Kreuzungs- und Einmündungsbereiche auf der Fahrbahn rot eingefärbt, mit einer Blockstreifenmarkierung zur Markierung der roten Furt und mit Fahrrad-Piktogrammen versehen. Die Gestaltung der Fahrradstraße Falkenkorso basiert auf dem Leitfaden „Fahrradstraßen, Leitfaden für die Praxis“, Ausgabe 2021, vom „difu“ Deutsches Institut für Urbanistik GmbH. Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Errichtung einer Fahrradstraße in der Anliegerstraße Falkenkorso erfolgte durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Havelland.

 

Vergleich Fahrradstraße und Tempo-30-Zone (Anliegerstraße):

Das bleibt gleich:

  • Es gilt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit - für Rad- und Autofahrende.

  • KFZ-Verkehr bleibt zugelassen, Lieferverkehre sind erlaubt.

  • Gehwege sind weiterhin den zu Fuß Gehenden vorbehalten.

  • Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme bleibt unverändert.

  • Eine bauliche Gestaltung ist für eine Fahrradstraße nicht notwendig.

 

Das ändert sich:

  • Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt. 

  • Der Radverkehr genießt auf der Fahrradstraße Vorrang.

  • Der Gehweg darf nicht mehr mit dem Fahrrad befahren werden. 

  • Die Fahrradstraße hat Vorrang gegenüber den kreuzenden und einmündenden Straßen.

 

Das galt schon immer:

  • Radfahrende sind gleichberechtigte Verkehrsteilnehmende und dürfen nur mit einem Abstand von mindestens 1,50 Meter überholt werden.

  • Sie dürfen nicht bedrängt oder zum Fahren am Fahrbahnrand oder auf dem Gehweg genötigt werden.

  • Fahrzeuge dürfen parken, wenn Verkehrszeichen kein Parkverbot anordnen.

 

Die Einrichtung einer Fahrradstraße erhöht die Verkehrssicherheit und leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Radverkehres. Es gibt 32 weitere Maßnahmen in Falkensee, an denen die Einrichtung einer Fahrradstraße geplant ist. Dabei handelt es sich z. B. um die Kastanienallee, Geschwister-Scholl-Straße, Teilabschnitte der Ruppiner Straße, Essener Straße, Teilabschnitte der Veltener Straße. Alle geplanten Maßnahmen zu der Einrichtung von Fahrradstraßen sind im Radverkehrskonzept der Stadt Falkensee aufgelistet. Dieses ist hier einsehbar.

 

Bild zur Meldung: Der Falkenkorso wurde offiziell als Fahrradstraße freigegeben.

 
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