Wahl zur Landrätin bzw. zum Landrat Havelland 2024
Wahlbekanntmachung zur Landratswahl in Leichter Sprache
Wann wird gewählt?
Die Landrätin bzw. der Landrat wird am 26. Mai 2024 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr gewählt. Sofern die erforderliche Mehrheit von mehr als 50 Prozent sowie das erforderliche Quorum (15 Prozent der Stimmen aller wahlberechtigten Personen) von keiner Kandidatin oder keinem Kandidaten erreicht wird, erfolgt am 9. Juni 2024 eine Stichwahl.
Wie oft wird gewählt?
Alle 8 Jahre, eine Stichwahl (i.d.R. zwei oder drei Wochen nach der Hauptwahl) ist möglich, sofern bei der Hauptwahl nicht die erforderliche Mehrheit erreicht wird.
Wer wird gewählt?
Gewählt wird die Landrätin als Hauptverwaltungsbeamte und oberste Kommunalbeamte bzw. der Landrat als Hauptverwaltungsbeamter und oberster Kommunalbeamter des Landkreises Havelland.
Wer ist wahlberechtigt?
Alle Deutschen und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), welche am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, sowie Ihren ständigen Wohnsitz in Falkensee haben oder sich sonst gewöhnlich in Falkensee aufhalten und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, sind wahlberechtigt.
Wie viele Stimmen hat jede Wahlberechtigte bzw. jeder Wahlberechtigte?
Jede wahlberechtigte Person kann einer Bewerberin bzw. einem Bewerber eine Stimme geben.
Wo kann ich wählen?
Alle wahlberechtigten Personen erhalten ca. 6 Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung, auf der sich alle Angaben zum Wahllokal sowie ein Antrag zur Durchführung der Briefwahl befindet.