Entwicklungsmaßnahmen
Bekanntmachung der Stadt Falkensee
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 31.05.2006 beschlossen, auf der Grundlage des § 165 (4) BauGB für den nachfolgend dargestellten Bereich Voruntersuchungen durchzuführen und damit eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme einzuleiten. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Hinweise:
(1) Der Beschluss über die Einleitung vorbereitender Untersuchungen ist noch nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs. Dieser bedarf einer besonderen Entwicklungssatzung.
(2) Eigentümer, Pächter, Mieter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Stadt und ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erforderlich ist. An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen erhoben werden (§ 165 (4) S. 2 i.V.m. § 139 BauGB). Verweigert ein Auskunftspflichtiger die Auskunft, kann ein Zwangsgeld bis zu 500 Euro wiederholt angedroht und festgesetzt werden (§165 (4) S. 2 i.V.m. § 138 (4) und § 208 S. 2-4 BauGB).
gez. Jürgen Bigalke
Bürgermeister