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Einrichtung von Fahrradstraßen

Fahrradstraße
kennzeichnung von Fahrradstraßen

Die Stadt Falkensee errichtet im Sommer 2024 in der Anliegerstraße Falkenkorso eine Fahrradstraße und setzt damit eine Maßnahme aus dem am 8. Dezember 2021 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Radverkehrskonzeptes um. Die Einrichtung einer Fahrradstraße erhöht die Verkehrssicherheit und leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Radverkehres. Neben dem Falkenkorso ist bereits der Wiesenweg in Finkenkrug als Fahrradstraße ausgewiesen.

 

Was ist eine Fahrradstraße?
In einer Fahrradstraße wird die Fahrbahn vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass die gesamte Fahrbahn zum Radweg wird. Für den Radverkehr wird eine attraktive Verbindung geschaffen, auf der dieser Vorrang genießt. Der Falkenkorso wird weiterhin für den Kfz-Verkehr freigegeben, damit die Zufahrt zu den Grundstücken mit dem Auto gewährleistet ist. Dies geschieht über das Zusatzzeichen „Anlieger frei“.


Wie werden Fahrradstraßen beschildert und markiert?
Fahrradstraßen werden durch das Verkehrszeichen 244 „Beginn einer Fahrradstraße“ und das Zusatzschild „Anlieger frei“ gekennzeichnet. Da in Fahrradstraßen grundsätzlich Tempo 30 gilt, ist eine gesonderte Ausschilderung nicht erforderlich. An Kreuzungen und Einmündungen sorgen die Verkehrszeichen 306 „Vorfahrtstraße“ und 205 „Vorfahrt gewähren“ für den Vorrang der Fahrradstraße. Das Verkehrszeichen „Beginn einer Fahrradstraße“ wird in regelmäßigem Abstand als Piktogramm auf der Fahrbahn markiert. Darüber hinaus werden die Kreuzungs- und Einmündungsbereiche auf der Fahrbahn rot eingefärbt, mit einer Blockstreifenmarkierung zur Markierung der roten Furt und mit FahrradPiktogrammen versehen. 

 

Die Gestaltung der Fahrradstraße Falkenkorso basiert auf dem Leitfaden „Fahrradstraßen, Leitfaden für die Praxis“, Ausgabe 2021, vom „difu“ Deutsches Institut für Urbanistik GmbH. Das Antragsverfahren bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Havelland ist abgeschlossen. Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Errichtung einer Fahrradstraße in der Anliegerstraße Falkenkorso liegt der Stadt Falkensee vor. 


Vergleich Fahrradstraße und Tempo-30-Zone (Anliegerstraße)

 

Das bleibt gleich:

  • Es gilt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit - für Rad- und Autofahrende.

  • KFZ-Verkehr bleibt zugelassen, Lieferverkehre sind erlaubt

  • Gehwege sind weiterhin den zu Fuß Gehenden vorbehalten.

  • Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme bleibt unverändert.

  • Eine bauliche Gestaltung ist für eine Fahrradstraße nicht notwendig.


Das ändert sich:

  • Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt. 

  • Der Radverkehr genießt auf der Fahrradstraße Vorrang.

  • Der Gehweg darf nicht mehr mit dem Fahrrad befahren werden. 

  • Die Fahrradstraße hat Vorrang gegenüber den kreuzenden und einmündenden Straßen.


Das galt schon immer:

  • Radfahrende sind gleichberechtigte Verkehrsteilnehmende und dürfen nur mit einem Abstand von mindestens 1,50 Meter überholt werden.

  • Sie dürfen nicht bedrängt oder zum Fahren am Fahrbahnrand oder auf dem Gehweg genötigt werden.

  • Fahrzeuge dürfen parken, wenn Verkehrszeichen kein Parkverbot anordnen.

 
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