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Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse

Volltext

Als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) haben Sie für die von Ihnen betriebenen Geschäfte, Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ermitteln, zu bewerten und in einer Risikoanalyse ordnungsgemäß zu dokumentieren.

Sie können sich unter den Voraussetzungen, dass in Ihrem Unternehmen

  1. bestehende konkrete Risiken klar erkennbar sind und
  2. die Risiken verstanden werden,

von der Pflicht zur Dokumentation einer Risikoanalyse auf Antrag befreien lassen.

Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen Sie weiterhin kontinuierlich ermitteln und bewerten und durch geeignete interne Sicherungsmaßnahmen vorbeugen. Lediglich von der regelmäßigen Dokumentationspflicht können Sie befreit werden.

Zu 1. Eine klare Erkennbarkeit der bestehenden konkreten Risiken kann z.B. dann vorliegen, wenn zu Ihren Geschäften:

  • keine komplexen Geschäftstätigkeiten gehören,
  • die von Ihnen durchgeführten Transaktionen einen überschaubaren Umfang aufweisen,
  • Ihre Kundenstruktur homogen ist und
  • keine sonstigen risikoerhöhenden Umstände vorliegen. 

Zu 2. Von einem hinreichenden Verständnis der konkreten Risiken kann dann ausgegangen werden, wenn sich die von Ihnen getroffenen internen Sicherungsmaßnahmen (z. B. regelmäßige Unterrichtungen des eingesetzten Personals und Sicherheitsüberprüfungen) als dem Risiko angemessen darstellen.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

 
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